Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

    
glat 
  
eseh und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 37. 
München, den 9. August 1909. 
  
  
  
  
  
  
  
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 2. August 1909, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betrefsend. — 
Bekanntmachung vom 5. August, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
!-—t 
Nr. 22423. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fi. Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung vom 21. Juli 1909 ist genehmigt worden, daß die 
Stadtgemeinde Regensburg 4 beziehungsweise 3 /2 0%/0ige Schuldverschreibungen auf den 
Inhaber im Gesamtbetrag von 5000 000 —& und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 
500, 200 und 100 Mark in den Verkehr bringe. 
München, den 2. August 1909. 
J. A. 
Ministerialrat v. Schreiber.
	        
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