Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

 

Nr.  38.  601
Muster  4a.

Eingegangen  den  ten  19.

Nr.  ees  Anmeldungsbuchs.

Nrr.

 

Nicht  Zutreffendes  ist  zu  streichen.

 

des  Einnahmebuchs.

(Amtsstempelabdruck.)

Anmeldung,
betreffend

die  Versteuerung  beziehungsweise  Abstempelung  von  Gewinnanteilschein=  und
Zinsbogen  nach  dem  Reichsstempelgesetze.

 

D  Unterzeichnete  beantrag  —  unter  Beifügung  der  zugehörigen  Wertpapiere
  —  die  Versteuerung  beziehungsweise  Abstempelung  der  anbei  folgenden,  umstehend
näher  bezeichneten  Gewinnanteilscheinbogen  —  Zinsbogen  —  und  damit  einverstanden,
daß  dem  Uberbringer  der  unten  ausgefertigten  Empfangsbescheinigung  gegen  deren  Aushändigung
  nach  vollzogener  Abstempelung  die  Bogen  —  und  beigefügten  Wertpapiere  —  zurückgegeben
  werden,  sowie  daß  die  Steuerbehörde  zur  Prüfung  der  Legitimation  des  Überbringers
dieser  Empfangsbescheinigung  zwar  berechtigt,  aber  nicht  verpflichtet  sein  soll.

,  den  ten  19

..---.....------·-··-----..-.--..-....--.....-  --------Vor-

  und  Zuname.

(Des  Anmeldenden  .  Wohnort  und  Wohnung.)

 

Empfangsbescheinigung.

Die  umstehend  verzeichneten  Gewinnanteilscheinbogen  —  Zinsbogen  —  und  die  zugehörigen
  Wertpapiere  —  sind  der  unterzeichneten  Steuerstelle  übergeben  und  werden  nach
erfolgter  Abstempelung  dem  Uberbringer  dieser  Empfangsbescheinigung  ausgehändigt  werden.
Die  Steuerstelle  behält  sich  das  Recht  vor,  die  Legitimation  des  Uberbringers  dieser  Empfangsbescheinigung
  zu  prüfen,  ist  jedoch  zu  einer  solchen  Prüfung  nicht  verpflichtet.

,  den  ten  19

(Amtsbezeichnung,  Unterschriften  und  Amtsstempelabdruck  der  Steuerstelle.)