Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 46. 
9/Vos. 
679 
Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Anlage ( zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung (Gesetz= und Verordnungsblatt 1909 
S. 29) wird, wie folgt ergänzt: 
Nr. Ia. 
Sprengstoffe. 
Eingangsbestimmungen. 
A. Sprengmittel. 
In der 1. Gruppe unter a wird hinter dem mit „Donarit“" beginnenden Absatz ein- 
geschaltet: 
Gelatine-Donarit (Gemenge von Ammoniaksalpeter, Natronsalpeter, Dinitro- 
tolnol, höchstens 20 Prozent Dinitromonochlorhydrin, höchstens 5 Prozent Nitro- 
glyzerin und höchstens 1 Prozent Kollodiumwolle). 
Nr. Id. 
Verdichtete und verflüssigte Gase. 
Eingangsbestimmungen. Verflüssigte Gase. 
Ziffer 6 wird gefaßt: 
6. Chlormethyl und Chloräthhyl, letzteres auch parfümiert (Lance-Parfum). 
Die Ergänzungen treten sofort in Kraft. 
München, den 24. September 1909. 
u. Frauendorser. 
  
hofdiens Nachrichten. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 19. September 1909 den Leut- 
naut im 1. Schweren Reiter-Regiment Hart- 
mann Freiherrn von Ow auf (Wachen- 
dorf und 
unterm 21. September 1909 den Leut- 
nant im 1. Schweren Reiter-Regiment Hans 
Ritter und Edlen von Rauscher auf Weeg, 
auf deren alleruntertänigstes Ansuchen, zu 
K. Kammerjunkern zu „ernennen. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 16. September 1909 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Reichs- 
kanzler, Präsidenten des K Preußischen Staats- 
ministeriums und Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten, Dr. von Bethmann Holl- 
weg den Haus-Ritterorden vom heiligen 
Hubertus und dem Staatssekretär des Aus- 
wärtigen Amtes in Berlin, Wirklichen Ge- 
heimen Rat Freiherrn von Schoen das 
Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen 
Michael zu verleihen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.