Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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ch und Verordnungs-Blutt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 49. 
München, den 15. Oktober 1909. 
  
  
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 6. Oktober 1909, Gesamtverzeichnis der Lehranstalten, die zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die Befähigung zum einjährig- freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, betreffend. — Bekanutmachung 
vom 12. Oktober 1909, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden auf- 
geführten Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheines betreffend. 
  
  
St. M. d. J. Nr. 28142. 
Kr. Min. Nr. 20103. 
  
Bekanntmachung, Gesamtverzeichnis der Lehranstalten, die zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerium. 
Im Hinblick auf § 90, 3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern folgt 
nachstehend Abdruck des als Anhang zu Nr. 58 des Zentralblatts für das Deutsche Reich 
vom 24. September 1909 veröffentlichten Gesamtverzeichnisses der Lehranstalten, die zur 
Ausstellung von Zengnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
München, den 6. Oktober 1909. 
J. U. 
Frhr. v. Horn. Staatsrat v. Krazeisen. 
115
	        
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