Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Buenos Aires: Germaniaschule der evangelischen Gemeinde unter Leitung des Dr. Willy Ruge, 
Bukarest: Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter der Leitung des Direktors 
Dr. Magnus Blümel, von dem Prüfungstermin 1909 einschließlich ab, 
Konstantinopel: Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Direktors 
Dr. Otto Söhring, 
Davos-Platz: Schulsanatorium Fridericianum unter Leitung des Hofrats Mühlhäußer von dem 
Prüfungstermin im Mai 1909 einschließlich ab, 
Genua: Schule der deutschen Schulgemeinde unter Leitung des Direktors Georg von Hassel,) 
Mailand: #Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Direktors Wilhelm 
Braun, · 
Tsingtau: Gouvernementsschule mit rückwirkender Kraft für die Schlußprüfung des Jahres 1908. 
Berlin, den 20. September 1909. 
Der Reichskanzler. 
22 Im Auftrage: Just. 
1) Die Berechtigung ist bis zum Jahre 1910 einschließlich verlängert worden. 
  
  
  
Nr. 28770. 
Bekanntmachung, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheines betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf § 15 der Anstellungsgrundsätze (Ges.= u. Verordn.-Bl. 1907 
Nr. 58) wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur Vermeidung der Streichung in den 
Bewerberverzeichnissen die Wiederholung der Meldung der vor dem 1. Januar 1909 in 
denselben vorgemerkten Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheines durch die Stellen- 
anwärter bis zum 1. Dezember 1909 bei der betreffenden, die Verzeichnisse führenden 
Behörde zu bewerkstelligen ist. 
Hierbei sind die in den Familien--, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesentlichen 
Verhältnissen etwa eingetretenen Anderungen anzugeben und ist die Richtigkeit der Angaben 
seitens der nicht mehr im aktiven Dienst befindlichen Stellenanwärter durch Beilage eines 
amtlichen Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu bescheinigen. 
Bei der Erneuerung der Meldung sind ferner auch die vom Stellenanwärter bei der 
Bitte um Vormerkung oder später allenfalls vorgebrachten besonderen Wünsche in Bezug auf 
die angestrebte Bedienstung, soweit sie aufrecht erhalten werden wollen, ausdrücklich zu 
wiederholen. 
München, den 12. Oktober 1909. 
J. A. 
Frhr. v. Horn. Staatsrat v. RKrazeisen.
	        
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