Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 56. 845 
Nr. 7/Bmo 2. 
Bekanntmachung, Anderung der Militär-Transport-Ordnung betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten und fl. friegsministerium. 
Die durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Oktober 1909 (R.G. Bl. 1909 
S. 937/938) verfügten Anderungen der Militär-Transport-Ordnung haben auch für die 
bayerischen Eisenbahnen zu gelten. 
München, den 9. November 1909. 
v. Frauendorfer. Frhr. v. Horn. 
  
Nr. 34382. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Weingesetzes betreffend. 
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
In Ergänzung der Ziffer 1 der Bekanntmachung vom 6. August 1909, den Vollzug 
des Weingesetzes betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt 1909 Seite 634) wird Nach- 
stehendes bestimmt: . 
Die Untersuchung von Wein, Traubenmost und Traubenmaische, die in das Zollinland 
eingeführt werden, — Ausführungsvorschriften des Bundesrats zu 8 14 des Weingesetzes 
und 8 2 der Weinzollordnung — wird 
für den Bezirk des Hauptzollamts Nürnberg der chemisch-technischen Abteilung der 
Bayerischen Landesgewerbeanstalt in Nürnberg, 
für den Bezirk des Hauptzollamts Würzburg der Landwirtschaftlichen Kreisversuchs- 
station in Würzburg und bis auf weiteres 
für den Bezirk des Hauptzollamts Ludwigshafen der Zweigstelle der Landwirtschaft- 
lichen Kreisversuchsstation Speyer in Ludwigshafen 
übertragen. 
Hinsichtlich der Gebühren sind die für die K. Untersuchungsanstalten für Nahrungs- 
und Genußmittel getroffenen Bestimmungen maßgebend. 
München, den 9. November 1909. 
v. Pfaff. v. Erettreich. 
  
Nr. 30512. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
L#. Staatsministerium des Innern. 
Der Vereinsbank in Nürnberg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen 
139“
	        
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