Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 56. 847 
Wirksamkeit bei dem Disziplinarhof und bei den Disziplinarkammern für nichtrichterliche 
Beamte die nachbezeichneten Beamten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern auf 
die Dauer des von ihnen bekleideten Hauptamts zu ernennen: 
bei dem Disziplinarhofe für nichtrichterliche Beamte 
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des Innern 
zum Mitgliede 
den Rat des Verwaltungsgerichtshofs Max Hausladen, 
zum stellvertretenden Mitgliede 
den Oberregierungsrat der Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern, Johann 
Baptist Englmann; 
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten 
zum stellvertretenden Mitgliede 
den Gymnasialrektor mit dem Titel und Rang eines Oberstudienrats am Ludwigs- 
gymnasium in München Dr. Joseph Degenhart; 
aus dem Geschäfts kreise des Staatsministeriums der Finanzen 
zum stellvertretenden Mitgliede 
den Kassier und Vorstand der Filialbank Bayreuth Karl Hager; 
aus dem Geschäftskreise des Kriegsministeriums 
zum Mitgliede . 
den Oberkriegsgerichtsrat Karl Gerstner beim Generalkommando I. Armee-Korps, 
zum stellvertretenden Mitgliede 
den Oberkriegsgerichtsrat Karl Endres beim Generalkommando I. Armee-Korps; 
bei der Disziplinarkammer München für nichtrichterliche Beamte 
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums der Justiz 
zum Mitgliede 
den Direktor am Landgerichte München II Ludwig Müller, 
zum stellvertretenden Mitgliede 
den II. Staatsanwalt bei dem Landgerichte München I Oskar Held; 
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des Innern 
zum stellvertretenden Mitgliede 
den Bauamtmann Alfred Stamm in Traunstein;
	        
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