Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

  
esetz und Verurdungsgut 
für das 
Königreich Bayern. 
  
57. 
München, den 24. November 1909. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 18. November 1909, die Verlängerung des Landtages betreffend. — 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 19. November 1909, Forstfrevel durch Entwendung von 
Christbäumen im Regierungsbezirk von Oberfranken betreffend. — Bekanntmachung vom 13. November 1909, 
Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Verleihung der Würde eines lebenslänglichen 
Reichsrates der Krone Bayern betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder 
Dekorationen. 
  
Nr. 32377. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Im Namen Seiner Mofjestät des Rönigs. 
Tuftyol!. 
von Gottes Gnaden Königlicher Pim U#n Bayern, 
Regent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Titel VII § 22 Abs. 3 der Ver- 
fassungsurkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten Landtags 
bis zum 18. März des nächsten Jahres zu verlängern. 
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