Nr. 57. 855
Nr. 31020.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
K. Staatsministerium des Innern. ·
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb
der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende,
in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 X eingeteilte Schuldverschreibungen
in den Verkehr zu bringen: 6
zwanzig weitere Serien (73 mit 92) unverlosbarer, vom Ausstellungstage an inner-
halb 70 Jahren im Wege der Kündigung oder des Rückkaufs einzulösender, jedoch in den
ersten zehn Jahren seitens der Bank nicht kündbarer 4 % iger Hypothekenpfandbriefe im
Gesamtbetrage von 20 Millionen Mark.
München, den 13. November 1909.
J. A.
Staatsrat v. frazeisen.
Verleihung der Würde eines
lebenslänglichen Reichsrates der
Krone Bayern.
Im Namen Seiner Maoajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 19. November 1909
Allerhöchst bewogen gefunden, den General-
leutnant z. D. Friedrich Ritter von Pflaum
und den Baurat Dr. ing. Oskar von Miller
in München zu lebenslänglichen Reichsräten
der Krone Bayern allergnädigst zu ernennen.
öniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Moajestät des Hänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 4. November 1909 dem Staatsrat
im außerordentlichen Dienst, Präsidenten der
K. Bank in Nürnberg Wilhelm Ritter
von Burkhard für den ihm von Seiner
Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von
Preußen, verliehenen K. Preußischen Kronen-
orden I. Klasse,
dem Regierungspräsidenten von Schwaben
und Neuburg Paul Ritter von Praun für
das ihm von Seiner Majestät dem Kaiser
von Osterreich und Apostolischen König von
Ungarn verliehene Großkreuz des Keiserlich
Osterreichischen Franz Joseph-Ordens,
dem Hosfsekretär Seiner Königlichen Hoheit
des Prinzen Ludwig, K. Rat Peter Send-
linger für das ihm von Seiner Majestät
dem Könige von Sachsen verliehene Ritterkreuz
I. Klasse des K. Sächsischen Albrechtsordens,