Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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St M. d. J. Nr. 80487. 
Kr. M. Nr. 21850. 
Bekanntmachung, Landwehrbezirkseinteilung betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern und fK. Kriegsministerium. 
Die Stadt Landau i. Pf., der mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1910 die Verfassung 
der städtischen Gemeinden rechts des Rheins sowie die Kreisunmittelbarkeit verliehen worden 
ist, bildet vom genannten Zeitpunkte ab nach § 1,5 W. O. einen selbständigen Aushebungs- 
bezirk im Landwehrbezirk Landau. 
Hienach ist in Anlage 1 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 19. Ja- 
nuar 1889 bei den Verwaltungs= (Aushebungs-bezirken des Landwehrbezirks Landau nach 
„Bezirksamt Germersheim“ einzuschalten: 
Magistrat Landau. 
Der Eintrag wird handschriftlich ausgeführt. 
München, den 13. November 1909. 
Frhr. v. Horn. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 1. Oktober 1909 
1. dem K. Preußischen Staatsminister und 
Minister für Handel und Gewerbe Sydow 
das Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen 
Michael, 
2. dem K. Preußischen Wirklichen Geheimen 
Rat, Generaldirektor der direkten Steuern 
Wallach den Verdienstorden vom heiligen 
Michael I. Klasse, 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
3. dem K. Sächsischen Geheimen Rat, Zoll- 
und Stenerdirektor Härtig den Verdienst- 
orden vom heiligen Michael II. Klasse mit 
Stern und 
4. dem Geheimen Oberregierungsrat, vor- 
tragenden Rat im Reichsschatzamt Pincker-- 
nelle den Verdienstorden vom heiligen Michael 
II. Klasse, 
unterm 22. November 1909 
dem Leibjäger Seiner Königlichen Hoheit 
des Herzogs Albrecht von Württemberg, Franz 
Steigendesch, die silberne Medaille des 
Verdienstordens vom heiligen Michael 
zu verleihen.
	        
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