Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr. 9/Vos. 
Bekanntmachung, Ergänzung und Anderung der,. Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung 
betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung (GVBl. 1909 S. 29) wird, wie folgt, 
ergänzt und abgeändert: 
Nr. Ia. Sprengstoffe. Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel. 
1. Erste Gruppe. a) Ammoniaksalpetersprengstoffe. 
a) Hinter dem mit „Donarit“" beginnenden Absatz wird eingeschaltet: 
Donarit 1 (Gemenge von Ammoniaksalpeter, Pflanzenmehlen, höchstens 
25 Prozent Trinitrotoluol und höchstens 4 Prozent mit Kollodiumwolle 
gelatiniertem Nitroglyzerin). 
b) Der mit „Siegenit“ beginnende Absatz wird gefaßt: 
Siegenit und Wetter-Siegenite, auch mit den angehängten Zahlen J, 
II, III (Gemenge von Ammoniaksalpeter, Mehl und höchstens 15 Prozent 
Dinitrotoluol, auch mit Zusatz von Kochsalz). 
2. Zweite Gruppe. b) Chlorat= und Perchloratsprengstoffe. 
Hinter dem mit „Alkalsit 1“ beginnenden Absatz wird eingefügt: 
Alkalsit A. (Gemenge von höchstens 55 Prozent Kaliumperchlorat, 
Ammoniaksalpeter, höchstens 31 Prozent Trinitrotoluol und hböchstens 
5 Prozent flüssigem Trinitrotoluol). 
Die Anderungen treten sofort in Kraft. 
München, den 19. März 1910. 
v. Frauendorfer. 
Nr. 3071/1. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerinm des Innern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde 
München 4% iige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 
17500 000 Mark und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100.4 
in den Verkehr bringe. 
München, den 21. März 1910. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen.
	        
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