Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nt. 2. 7 
Nr. 666. 
Bekanntmachung, Anmtliches Verzeichnis der mit dem Kontrollstempel versehenen ausländischen 
Prämienlose betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Die in Ausführung des Bundesratsbeschlusses vom 19. März 1908 (Zentralblatt 
für das Deutsche Reich S. 147/153, Bayer. Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 274) mit dem 
Kontrollstempel versehenen ausländischen Inhaberpapiere mit Prämien sind im Reichsschatzamt 
in einem Verzeichnisse zusammengestellt worden, dessen buchhändlerischer Vertrieb R. von 
Deckers Verlag in Berlin, Jerusalemerstraße Nr. 56, übertragen ist. 
Das Verzeichnis der mit dem Kontrollstempel versehenen Inhaberpapiere mit Prämien 
liegt bei folgenden bayerischen Dienststellen öffentlich zur Einsicht aus: 
Bei den K. Regierungs-Finanz-Kammern in München, Landshut, Speyer, Regensburg, 
Bayreuth, Ansbach, Würzburg, Augsburg und bei dem K. Stempelamte in Nürnberg. 
München, den 7. Januar 1910. 
v. Pfaff. 
Nr. 36312. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen wurde die Genehmigung erteilt, 
innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber 
lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 K eingeteilte Schuld- 
verschreibungen in den Verkehr zu bringen: 
Serie 58 — erster Teil — 4 % iger, bis zum 1. Januar 1920 nicht rückzahlbarer 
Hypothekenpfandbriefe im Betrage von 6 935.200 Mark. 
München, den 13. Januar 1910. 
J. A. 
Staatsrat v. ürczeisen. 
Ordens-Verleihung. haben Sich unterm 24. Dezember 1909 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. allergnädigst bewogen gefunden, dem Stabs- 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= diener beim K. Obersthofmeisterstab August 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, ÖOsterholzer in Rücksicht auf seine seit mehr
	        
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