Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 45. 567 
Nr. 26717. 
Bekanntmachung, Anderung in dem Stande und der Einteilung der Messungsämter betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Im Mamen SBeiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 15. August 1910 zu genehmigen 
geruht, daß vom 1. September 1910 an das Messungsamt Blieskastel aufgehoben und 
der Messungsbezirk Blieskastel sowie die zur Zeit zum Messungsbezirke Zweibrücken 
gehörenden Gemeinden Bliesdalheim, Breitfurt, Niedergailbach und Walsheim 
dem Messungsamte St. Ingbert zugeteilt werden. 
München, den 17. August 1910. 
J. A. 
Staatsrat v. Brennig. 
  
  
Nr. 26722. 
Bekanntmachung, die Staatsschuldenverwaltung betreffend. 
4#Staatsministerinm der Finanzen. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 15. August 1910 anzuordnen 
geruht, daß beginnend mit dem 1. Oktober 1910 die Geschäfte der Eisenbahnbau-Dotations= 
Hauptkasse und die Geschäfte des Buchhaltungsdienstes der Grundrenten-Ablösungskasse der 
Staatsschuldentilgungs-Hauptkasse übertragen werden und daß von diesem Zeitpunkt an 
letztere Kasse die Bezeichnung „Hauptkasse der Staatsschuldenverwaltung“ zu führen hat. 
Die Buchführung und Rechnungsstellung über die allgemeine Staatsschuld, die Eisenbahn- 
schuld, die Grundrentenablösungsschuld und die Landeskulturrentenschuld hat wie bisher getrennt 
zu erfolgen. 
München, den 17. August 1910. 
Dr. v. Pfaff.
	        
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