Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 53. 699 
2. Der Landrat hat sein Einverständnis damit erklärt, daß die aus Kreisfonds für 
Gymnasial= und Reallehrer ohne volle Lehrbefähigung geschaffenen Professorenstellen künftig 
mit vollqualifizierten Gymnasial= und Reallehrern besetzt werden. Wir erteilen diesem 
Beschlusse Unsere Genehmigung und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten, hienach bei Erledigung derartiger Stellen die Be- 
setzungsvorschläge zu bemessen. 
3. Hinsichtlich der vom Landrate beschlossenen neuen Regelung der Bezüge des Lehr- 
personales an der Kreistaubstummenanstalt in Frankenthal wird auf die Entschließung des 
Ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 20. März l. Irs. 
Nr. 5739 verwiesen. 
4. Gerne genehmigen Wir die vom Landrate neuerlich beschlossene Bewilligung der 
Mittel für die den Kreis treffende Beitragsleistung zur Verzinsung und Tilgung eines 
Bauanlehens für das projektierte neue Anstaltsgebäude der Zentralanstalt für Erziehung und 
Bildung krüppelhafter Kinder in München. 
5. Der Landrat hat beschlossen, den zwischen dem Staate, der Kreisgemeinde und der 
Stadtgemeinde Kaiserslautern über das Gebäude und die Einrichtungsgegenstände der ehe- 
maligen Industrieschule Kaiserslautern im ministeriellen Vereinbarungsentwurf (Beilage zur 
Ministerial-Entschließung vom 19. November 1908 Nr. 27591), ferner im Beschlusse des 
Stadtrats Kaiserslautern vom 13. Mai 1909 und in den beiden Protokollen vom 27. Ok- 
tober 1909 niedergelegten Festsetzungen zuzustimmen, und die darin gegenüber dem Kreise 
übernommenen Verpflichtungen anzunehmen. Wir erteilen diesem Beschlusse Unsere 
Genehmigung und verweisen hiezu auf die Ministerialentschließung vom 4. Juni 1910 
Nr. 10843. 
6. Dem Beschlusse des Landrats, die mit der Kreisoberrealschule Kaiserslautern ver- 
bundene mechanische Lehrwerkstätte unter dem Namen „Fachschule für Maschinenbau und 
Elektrotechnik“ ohne Anderung ihrer Eigenschaft als Nebenanstalt der Kreisoberrealschule vom 
1. Januar 1910 ab als Kreisanstalt zu übernehmen, haben Wir bereits Unsere Ge- 
nehmigung erteilt und im Anschlusse hieran die zum weiteren Ausbau der Anstalt gestellten 
Personalanträge genehmigt. 
7. Hinsichtlich der Zuschüsse der Distriktsgemeinde Ludwigshafen aRh. zu den Kosten 
der Oberrealschule dortselbst verweisen Wir auf die Entschließung des Staatsministeriums 
des Innern vom 1. August 1910. 
8. Die Bereitstellung von Mitteln für einen Fischereisachverständigen wird gerne 
genehmigt. 
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