Nr. 6. 63
b) Brisante handhabungssichere Sprengstoffe, die als Ersatz des Dynamites
dienen und den Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Juni 1884 unterliegen.
Vergleiche EB O Anlage CI A 1. Gruppe Buchst. a.
Man faßt diese Gruppe von handhabungssicheren Sprengstoffen unter dem Namen
Ammoniaksalpetersprengstoffe zusammen. Gegen Stoß, Schlag und Reibung sind
sie im höchsten Grade unempfindlich, bei Berührung mit offenem Feuer brennen sie schwer
und können selbst durch die Einwirkung der höchsten Hitzegrade nicht zur Explosion gebracht
werden. Ein weiterer Vorzug ist ihre Unempfindlichkeit gegen Frost und die Unschädlichkeit
der Sprenggase. Als Nachteile sind hervorzuheben die große Empfindlichkeit gegen Feuchtigkeit,
ferner der Umstand, daß man zur Einleitung der Explosion besonders starke Sprengkapseln ver-
wenden muß.
4. Die Chlorat= und Perchloratsprengstoffe.
Die Chlorat= und Perchloratsprengstoffe stellen Gemenge der Chlorate und Perchlorate
von Kalium und Natrium mit Kohle oder kohlenstoffreichen Körpern, Nitroverbindungen und
Salpeterarten, teilweise unter Verwendung von fetten Olen (Ricinusöl) vor. Je nach ihrer
Empfindlichkeit gegen Stoß, Reibung und Entzündung werden 2 Gruppen unterschieden.
Die in der Eisenbahnverkehrsordnung Anlage C I A 2. Gruppe erwähnten Chlorat= und
Perchloratsprengstoffe werden in Mengen bis zu 200 kg als Stückgut auf den Eisenbahnen
verladen. Die übrigen in der Anlage C1 A 3. Gruppe aufgeführten werden nur in Wagen-
ladungen befördert.
III. Verdorbene Sprengstoffe.
Verdorbene Sprengstoffe erkennt man an dem stechenden Geruche und den nitrosen
Dämpfen, die infolge der Zersetzung auftreten. Man vernichtet solche Sprengstoffe auf
folgende Weise: Schwarzpulver und die handhabungssicheren Sprengstoffe*) werden längere
Zeit in einem Behälter der Einwirkung des Wassers ausgesetzt. Wasserundurchlässiges
Patronenpapier ist vorher zu entfernen. Dynamitpatronen müssen nach der Längsrichtung
an einander gereiht und an einem Ende durch eine Zündschnur ohne Kapsel entflammt
werden. Das Anzünden ist in einer größeren Entfernung an der der Windrichtung ent-
gegengesetzten Stelle vorzunehmen. Sofort nach dem Anzünden der Zündschnur ist die
Stätte, an der die Patronen verbraunt werden sollen, zu verlassen, da Explosionsgefahr
nicht ausgeschlossen ist.
IV. Die Zündmittel.
Die im Bohrloche befindliche Sprengstoffladung wird mittels eines Zünders, der
durch den Besatz des Bohrloches hindurch in die Sprengmasse hineinreicht und von außen
2) Über die Unschädlichmachung von Chlorat= und Perchloratsprengstoffen stehen Erfahrungen noch aus.
Zedenfalls können sie durch Wasser vernichtet werden.