Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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angezündet wird, zur Explosion gebracht. Als Zünder verwendet man heutzutage, wenn 
nicht die elektrische Zündung mit Drahtleitungen zur Anwendung kommt, fast ausschließlich 
die Bickford'sche Zündschnur, die im Innern eine dünne Pulbverseele enthält. 
Zum Schutze gegen die Feuchtigkeit wird die Zündschnur geteert, für den Gebrauch 
unter Wasser mit einem Überzug von Guttapercha versehen. Die Geschwindigkeit, mit der 
sich das Feuer in der Pulverseele gleichmäßig fortpflanzt, beträgt 90 —100 Sekunden für 
den laufenden Meter Zündschnur, so daß eine 66 cm lange Zündschnur für gewöhnlich in 
1 Minute abbrennt. Man kann daher mit ziemlicher Sicherheit die Zeit der Explosion 
der Ladung aus der Länge der Schnur bestimmen; doch empfiehlt es sich, die Brenndauer 
vorher durch einen Versuch festzustellen. 
Die elektrische Zündung bietet neben der größeren Sicherheit für die Arbeiter den 
Vorteil, eine Anzahl von Schüssen gleichzeitig zu entladen. 
Bei Benützung von Schwarzpulver wird durch die in die Ladung einmündende 
Bickfordschnur die Explosion unmittelbar veranlaßt. Bei den Nitroglyzerinerzeug- 
nissen und den brisanten Sicherheitssprengstoffen ist noch ein besonderes Hilfs- 
mittel nötig, um sie zur Explosion zu bringen. Man bedarf hiezu der Zündkapseln; 
es sind dies Hülsen aus Kupferblech, die mit knallquecksilberhaltigem Zündsatz gefüllt und 
auf das Ende der Bickfordschnur geschoben und festgeklemmt werden. Bei der Zündung wird 
zunächst der Zündsatz der Kapseln durch die Zündschnur entzündet und hiedurch die Explosion 
der ganzen Ladung herbeigeführt. 
Das Knallquecksilber explodiert durch Erhitzen, durch Stoß oder Schlag sowie bei 
Berührung mit konzentrierter Schwefelsäure äußerst heftig. Die Füllung der Kapseln, die 
zu je 100 Stück in Blechbüchsen mit Sägemehl verpackt werden, beträgt je nach der 
gewünschten Stärke 0,3 bis 3 g. 
Die Zündkapseln werden je nach der Menge des in ihnen enthaltenen Zündsatzes mit 
den Nummern 1—10 bezeichnet. Die verschiedenen Sprengstoffe benötigen zur Initialzündung 
verschieden große Zündkapseln; z. B. Gurdynamit mit 75% Nitroglyzerin und Gelatine- 
dynamit mit 65% gelatiniertem Nitroglyzerin die Sprengkapsel Nr. 3, Gelatinedynamit 
mit weniger als 65% gelatiniertem Nitroglyzerin und Gurdynamit mit weniger als 75% 
Nitroglyzerin die Kapseln Nr. 5 und Nr. 6; Sprenggelatine Nr. 6—8; handhabungs- 
sichere Sprengstoffe Nr. 7—10.
	        
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