Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 9. 79 
entstehen, übertragen Wir unbeschadet der Befugnisse, die nach Art. 3, 5, 6, 8, 11, 
12, 13 des Gesetzes der Landeskultur-Rentenkommission eingeräumt sind, den Regierungen, 
Kammern der Finanzen. 
In den Forderungsangelegenheiten der Staatsgläubiger aus den Landeskultur-Renten- 
scheinen wird der Staat durch die Direktion der Staatsschuldenverwaltung vertreten. 
München, den 8. Februar 1911. 
Luitpold, 
Prim von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Miltuer. Dr. v. Pfasf. Dr. v. Srettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Kahr. 
  
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Nr. 3278. 
Bekanntmachung, die Unfallfürsorge für Gefangene betreffend. 
K. S#taatsministerien der Justiz, des Jnnern und der Finanzen. 
Das Staatsministerium der Justiz hat an Stelle des in den Ruhestand versetzten 
Ministerialdirektors August Ritter von Baumgärtl zum Vorsitzenden der Beschwerdestelle 
für Gefangenenunfallfürsorge den bisherigen Stellvertreter des Vorsitzenden, Ministerialrat 
Friedrich Möller und an dessen Stelle zum Stellvertreter des Vorsitzenden den im Staats- 
ministerium der Justiz verwendeten Ersten Staatsanwalt Dr. Gustav Müller bestimmt. 
An Stelle des zum Präsidenten der Versicherungskammer ernannten Ministerialrats Dr. Fer- 
dinand Ritter von Englert hat das Staatsministerium des Innern zum Beisitzer der 
Beschwerdestelle für Gefangenenunfallfürsorge den Oberregierungsrat im Staatsministerium 
des Innern Guido Brand und als dessen Stellvertreter hat es an Stelle des Ministerial- 
rats Gustav Kahr den Regierungsrat im Staatsministerium des Innern Ludwig von 
Grundherr bestimmt. 
München, den 3. Februar 1911. 
Dr. v. Miltuer. Dr. v. Pfasf. Dr. v. Srettreich.
	        
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