Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 147 
I. Aktien, Anteilscheine, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen, Genußscheine, Ge- 
winnanteilschein= und Zinsbogen. 
Zum § 1 des Gesetzes. 
§ 3. 
Die zu versteuernden Wertpapiere sind mit einer nach den anliegenden Mustern 1 1. Anmeldung 
oder 2 doppelt ausgefertigten, von dem Anmelder unterzeichneten und mit genauer Angabe von 
seines Standes und Wohnorts versehenen Anmeldung einer zuständigen Steuerstelle vor- Wertpapieren. 
zulegen. Lose oder von den Wertpapieren getrennte Zinsscheine usw. sind nicht mitvor 
zulegen. In der Anmeldung sind die Wertpapiere nach Gattung (Aktie, Interimsschein « 
zu solcher, Kuxschein, Schuldverschreibung usw.) und Benennung sowie nach Reihe, Buch- 
stabe und Nummer geordnet aufzuführen. 
§ 4. 
(1) Nach Prüfung der Anmeldung setzt die Steuerstelle den Abgabebetrag fest und 2. Steuer- 
zieht ihn ein. « festsetzung. 
(2) Bei ausländischen Wertpapieren, in denen der Nennwert in fremder und deutscher 
Währung angegeben ist, wird die Abgabe nach der deutschen Währung berechnet; ist der 
Neunwert nicht in deutscher Währung angegeben, so wird er unter Zugrundelegung der 
fremden Währung, und falls mehrere fremde Währungen angegeben sind, der höchstgültigen 
fremden Währung umgerechnet"). 
(3) Die Wertpapiere sind erst abzustempeln, nachdem die Abgabe gegen — endgültige 3. Steuer- 
entrichtung. 
  
*) Bei den nachstehend bezeichneten fremden Währungen sind bis auf weiteres die dabei bemerkten Mittel- 
werte für die Umrechnung festgesetzt: 
1 Pfund Sterling.... ....... — 20,40 M, 
1 Frank, Lira, Peseta (Gold), Löu, finnische Mark — 0,80, 
1 österreichischer Gulden (Gold).. ...... — 2,00, 
1 « «(Währung)............. -1,7o» 
Iöstmeichifchiunqarischemone............. -0,w» 
lGuldenholländifcherWährung.............. -1,7o,, 
jikandinaviichestmne................. -—-:1,m,, 
laltetGolbrubel.................. — 3,20 „ 
1 Rubel 
1 alter Kreditrubel 1 . 4 . — 2, 16 
1 türkischer Piaster — 0,tu „ 
1 Peso (Godhgnm))) — 40 „ 
1 Dollar..w ..... — 4,20, 
1 mexikanischer Golddollen — 2/10 „ 
1 alter japanischer Goldoadadadaa — 4%½# „ 
1 japanischenen # 2,10 „ 
1 deutsch-ostafrikanische oder indische Rpprhie — 15 „ 
327
	        
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