Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 
233 
Muster 1. 
(Ausführungsbestimmungen § 3.) 
Eingegangen den tten 19 . 
Jä.»..............- des Anmeldungsbuchs. 
Nr. des Einnahmebuchs. 
(Amtsstempelabdruck.) 
Anmeldung 
zur 
Versteuerung und zur Abstempelung von inländischen Wertpapieren nach dem 
Reichsstempelgesetze. 
TD... Unterzeichnete beantrag die Abstempelung der beifolgenden, umstehend näher bezeichneten 
Wertpapiere und damit einverstanden, daß dem Überbringer der unten ausgefertigten Empfangs- 
bescheinigung gegen deren Aushändigung die abgestempelten Wertpapiere zurückgegeben werden, sowie daß die 
Stenerstelle zur Prüfung der Legitimation des UÜberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, 
aber nicht verpflichtet sein soll. 
Vor- und Zuname. 
(Des Anmelders 
Wohnort und Wohnung.) 
  
Empfangsbescheinigung. 
  
Die umstehend verzeichneten Wertpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach 
erfolgter Abstempelung dem Uberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuerstelle 
behält sich das Recht vor, die Legitimation des Uberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist 
iedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle.) 
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