Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 
  
271 
Eingegangen den ten . 19 Muster 14. 
Nr. des Anmeldungsbuchs. (Ausführungsbestimmungen § 64.) 
Nr. des Einnahmebuchs. 
(Amtsstempelabdruck.) 
Anmeldung 
zur 
BVersteuerung — Abstempelung — inländischer Lotterielose — Spielausweise. 
(Tarifnummer 5 des Reichsstempelgesetzes.) 
TD.— Unterzeichnete melde unter UÜberreichung einer amtlich beglaubigten Ausfertigung 
des obrigkeitlich genehmigten Planes der Lotterie — Ausspielung — umseitig näher bezeichnete Lotterielose 
— Spielausweise — zur Versteuerung — Abstempelung — an und erklär.. sich damit einverstanden, 
daß dem UÜberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen deren Aushändigung die 
abgestempelten Lotterielose — Spielausweise — zurückgegeben werden, sowie daß die Steuerstelle zur 
Prüfung der Legitimation des Uberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht 
verpflichtet sein soll. 
Vor= und Zuname. 
9 
(Des Anmelders Wohnort und Wohnung.) 
  
Empfangsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Lotterielose — Spielausweise — sind der unterzeichneten Steuerstelle 
Aergeben und werden nach der Abstempelung dem Überbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt 
werden. Die Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Überbringers dieser Empfangs- 
bescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.