Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 331 
  
Muster 34. 
(Ausführungsbestimmungen § 204.) 
Antsstelle 
Kontrollbuch 
über die 
Ausfertigung von Stempelbogen für das Rechnungsjahr 19 
Dieses Buch enthält . Blätter, 
welche von einer mit dem Siegel des Unter- 
reiclineten belegten Schnur durchsogen Sinad. Geführt von 
,„ den ten 19 (Name) 
(Name: (Dienststellungg 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. Das Kontrollbuch ist fortlaufend bis zum Jahresschluß aufzurechnen. Außerdem sind an den Vierteljahrs- 
schlüssen und bei sonstigen Abschlüssen die entsprechenden Summen zu bilden. 
2. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit 
fortlaufenden Blattzahlen handelt.
	        
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