Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 7. 
unterm 10. Februar 1912 den Staatsrat 
i. o. D. und Staatsminister des Königlichen 
Hauses und des Außern Dr. Grafen von 
Podewils-Dürniz seiner Bitte entsprechend 
von der Leitung dieses Ministeriums unter 
wärmster Anerkennung seiner ausgezeichneten, 
treuen und mit seltener Hingebung geleisteten 
hervorragenden Dienste und unter Verleihung 
des Hausritterordens vom heiligen Hubertus 
zu entheben und ihn unter Einreihung in die 
Zahl der Staatsräte i. a. o. D. und unter 
Belassung des Titels und Ranges eines 
K. Staatsministers in den Ruhestand zu 
versetzen; 
den K. Kämmerer, lebenslänglichen Reichsrat 
der Krone Bayern, Geheimen Rat und Universi- 
tätsprofessor Dr. Georg Freiherrn von Hert- 
ling zum Staatsrate i. o. D. und Staats- 
minister des Königlichen Hauses und des Außern 
zu ernennen; 
unterm 12. Februar 1912 
J. 
1. den Staatsrat i. o. D. und Staats- 
minister der Justiz Dr. Ferdinand Ritter 
von Miltner, 
2. den Staatsrat i. o. D. und Staats- 
minister des Innern Dr. Friedrich Ritter 
von Brettreich, 
3. den Staatsrat i. o. D. und Staats- 
minister des Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten Dr. Anton Ritter 
von Wehner, 
4. den Staatsrat i. o. D. und Staats- 
minister der Finanzen Dr. Hermann Ritter 
von Pfaff, 
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5. den Staatsrat i. o. D. und Staats- 
minister für Verkehrsangelegenheiten Heinrich 
Ritter von Frauendorfer 
ihrer Bitte entsprechend von der Leitung dieser 
Ministerien unter wärmster Anerkennung ihrer 
ausgezeichneten, treuen und mit aufopfernder " 
Hingebung geleisteten Dienste zu entheben und 
sie unter Einreihung in die Zahl der Staatsräte 
im außerordentlichen Dienste in den Ruhestand 
zu versetzen; 
II. 
1. den lebenslänglichen Reichsrat der Krone 
Bayern, Präsidenten des Obersten Landes- 
gerichts, Heinrich Ritter von Thelemann 
zum Staatsrat i. o. D. und Staatsminister 
der Justiz, 
2. den K. Kämmerer, lebenslänglichen Reichs- 
rat der Krone Bayern, Dr. Max Freiherrn 
von Soden-Fraunhofen zum Staatsrat 
i. o. D. und Staatsminister des Innern, 
3. den Ministerialrat im Staatsministerium 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten Dr. Eugen Ritter von Knilling zum 
Staatsrat i. o. D. und Staatsminister des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
4. den Staatsrat i. o. D. und Kronanwalt 
Georg Ritter von Breunig zum Staats- 
minister der Finanzen, 
5. den Präsidenten der Eisenbahndirektion 
Nürnberg Lorenz Ritter von Seidlein zum 
Staatsrat i. o. D. und Staatsminister für 
Verkehrsangelegenheiten 
zu ernennen. 
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