Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 49. 729 
4. a) Den Beschluß des Landrats von Mittelfranken, zur Befreiung der Stadt 
Nürnberg von der Hochwassergefahr einen Umlaufstollen von der Wöhrder Wiese 
bis zur Johannisbrücke zu erbauen, genehmigen Wir mit dem Abmaße, daß die 
Frage der Kostendeckung von Unserem Staatsministerium des Innern bei 
Prüfung des allgemeinen Ausführungsplanes einer neuerlichen Würdigung unter- 
stellt und daß dem Landrat ein weiterer Antrag hierüber vorgelegt werde. 
b) In der Angelegenheit des Ausbaues der Heil= und Pflegeanstalt Ansbach hat 
der Landrat von Mittelfranken beschlossen: 
Dem in der Denkschrift über den Ausbau der Heil= und Pflegeanstalt 
Ansbach niedergelegten Plane einer Erweiterung auf etwa 1000 Betten wird 
im allgemeinen zugestimmt; 
für den Ausbau werden bis zu 1 650 000 M aus Anlehensmitteln zur 
Verfügung gestellt; 
mit der Durchführung wird der ständige Landratsausschuß betraut; 
der 1912 erforderliche Zinsenaufwand ist aus der Kreisreserve 1912 zu 
decken. 
Wir genehmigen diesen Beschluß vorbehaltlich der gesetzlichen Ermächtigung 
zu der etwa erforderlichen Anlehensaufnahme und mit dem Abmaße, daß die 
Zuständigkeit der K. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, als 
Verwaltungs= und Vollzugsorgan der Kreisgemeinde unberührt bleibt. 
5. Dem Beschlusse des Landrats von Schwaben und Neuburg über die Ge- 
währung von Zuschüssen zu den Kosten für die Regulierung der Gennach erteilen 
Wir Unsere Genehmigung mit der Maßgabe, daß die Frage der Gewährung 
eines Staatszuschusses von dem K. Staatsministerium des Innern bei Prüfung 
des Unternehmens gesondert gewürdigt werden wird. 
III. 
Die Regelung der Titelfrage für die Kreisfischereisachverständigen wird zurückgestellt. 
IV. 
Im übrigen erteilen Wir den Beschlüssen, soweit dies erforderlich und nicht schon bei 
besonderem Anlasse geschehen ist, Unsere Genehmigung. 
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