Nr. 12.
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b) In der 2. Gruppe b) Chlorat= und Perchloratsprengstoffe wird vor
dem mit „Peragon“ beginnenden Absatz eingeschaltet:
Miedziankit 1 (Gemenge von Kaliumchlorat und höchstens 10 Prozent
Leuchtpetroleum mit einem Flammpunkt von mindestens 30 0h.
c) In der 3. Gruppe c) Chlorat= und Perchloratstoffe wird hinter dem
mit „Permonite“ beginnenden Absatz nachgetragen:
Permonit, sogenanntes englisches, (Gemenge von höchstens 33 Prozent
Kaliumperchlorat, von Ammoniaksalpeter, Holzmehl und anderen Mehlen,
von höchstens 12 Prozent Trinitrotoluol und höchstens 4 Prozent gelatiniertem
Nitroglyzerin).
2. Beförderungsvorschriften. A. Verpackung.
Unter 2. Gruppe der Sprengmittel Ziffer 2 Chlorat= und Perchloratsprengstoffe b) wird
am Ende des zweiten Satzes im Abs. (1) hinter den Worten „2½ kg Gewicht vereinigt
sein“ eingeschaltet
z bei Miedziankit 1 darf anstatt des paraffinierten (zeresinierten) Uberzugs oder
anstatt des paraffinierten (zeresinierten) Umschlags eine Umhüllung aus gut
geleimtem Papier treten.
Die Anderungen treten sofort in Kraft.
München, den 28. Februar 1912.
v. Seidlein.
——— —
Staatsdienst-Nachricht.
In Namen Seiner Majestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 26. Februar 1912 Aller-
höchst bewogen gefunden, den Ministerialrat
und Kronanwalt im K. Staatsministerium
der Finanzen, Geheimen Rat Dr. Karl Ritter
von Günder zum Staatsrat im ordentlichen
Dienste zu ernennen.
Ordens-Verleihung.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 21. Februar 1912
allergnädigst bewogen gefunden, dem K. Käm-
merer, Vorsitzenden im Ministerrat und Staats-
minister des Königlichen Hauses und des
Außern, Dr. Georg Freiherrn von Hertling
den Verdienstorden vom heiligen Michael
I. Klasse zu verleihen.