Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 51. 683 
  
Eingegangen, den teen 19 Muster 22. 
Beleg zu 9r. des Anmeldungsbuchs. (Ausführungsbestimmungen § 119.) 
(Amtsstempelabdruck) 
nachwmeisung 
über die von d. zu 
zurückgewährten Beträge an Fahrkartenstempel 
für dass 19 . 
Hierbei Vernichtungsbescheinigung. 
------------------- Stück versteuerte Fahrkarten, Nach Prüfung und Feststellung der Erstattungs- 
für die der volle Fahrpreis einschließlich des den Reisenden fähigkeit sind von den nebenbezeichneten Fahr- 
in Rechnung gestellten Stempels zurückgewährt worden ist, karten Stück durch — vernichtet 
nebst Heften Belege*), worden. 
die zu einer späteren Verwendung ungeeignet und daher „den. . . ten -......... 19.......-.-. 
'.·...--....--- t *). 
unabgesetzt geblieben sind, nebst Heften Belege ?) (Amts- (Amtsbezeichuno) 
stempel- 
abdruck) (Unterschrift: 
Empfangsbescheinigung. 
Von den nebenstehend bezeichneten Schriftstücken 
babe ich 
Stück versteuerte Fahrkarten, 
.............. Hefte Belege, 
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 
119
	        
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