Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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#*## 
Der verurteilten Personen 
& Ziffer und Jahr- Kurze Bezeichnung 
gang des Anzeige- Wohnort oder der strafbaren Bemerkungen 
verzeichnisses Name und Stand Heimat Handlung 
E Gerichtsbezirk) 
1 2 3 l 4 5 6 
l 
l 
A. 
Personen, die zu Geldstrafen verurteilt wurden: 
  
  
  
  
  
  
  
Vorschriften über die Führung des Verzeichnisses: 
Unter Abteilung A sind die zu Geldstrafen verurteilten, unter Abteilung B die übrigen (nicht zu Geldstrasen ver- 
urteilten) zahlungsunfähigen Personen einzustellen. 
Die Einträge sind durch das ganze Verzeichnis fortlaufend zu nummerieren.
	        
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