Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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d) Zu Gunsten des Sohnes des Stifters. 
§ 54. Dem Sohne des Stifters soll es nach erlangter Volljährigkeit freistehen, das 
Anwesen Heilmannstraße 29 mit Einwilligung des Fideikommißvertreters zu veräußern (zu 
verkaufen oder zu vertauschen). Der letztere darf die Genehmigung nicht versagen, wenn 
wirtschaftliche Gründe die Veräußerung des Hauses als im Interesse des Sohnes des Stifters 
liegend erscheinen lassen. 
Die Einwilligung des Fideikommißvertreters kann durch die des Fideikommißgerichts 
ersetzt werden. Im Falle der Veräußerung muß dem Fideikommiß der Wert des veräußerten 
Anwesens ersetzt werden und zwar entweder durch Grundbesitz oder mündelsichere Hypotheken 
oder mündelsichere Wertpapiere. Sollte der Veräußerungspreis den Wert übersteigen, so ist 
er doch in voller Höhe in der vorangegebenen Weise in das Fideikommiß einzubringen. 
Es ist Wunsch des Stifters, daß, wenn er an der Ausführung des im letzten Absatze 
des § 2 ausgedrückten Vorhabens, für sechshunderttausend Mark — 600 000— Grund- 
vermögen zu erwerben, durch seinen Tod verhindert werden sollte, sein Sohn oder dessen 
gesetzlicher Vertreter den Erwerb mache und zwar mit Einwilligung des Fideikommißvertreters. 
Auch in diesem Falle soll dessen Einwilligung durch die des Fideikommißgerichts ersetzt 
werden können. 
8. Abschnitt. 
Geltung der GBestimmungen der Sayer. Gesetzgebung und des Bürgerlichen Gesetzbuches für das 
Veutsche Reich 
bezüglich dessen auf § 55 des Statuts verwiesen wird. 
IV. Lasten des Fibeikommisses. 
1. Auf den Grundstücken Pl. Nr. 587½⅛2 589 1½ und 588 /8 St.Gde. Thalkirchen 
lastet zu Gunsten der im Besitze des Trottoirsteinfabrikanten Adolf Wenz in Großhesselohe 
befindlichen Pl. Nr. 467, 468, 456, 457¼, 471 /, , 469, 470c und 470 a der 
Steuergemeinde Pullach Grunddienstbarkeit wegen der Benützung, Unterhaltung und Räumung 
eines Wassergrabens, Anlegung eines Dammes, Errichtung von Brücken an bezw. über 
diesen Graben nach Maßgabe der Urkunde des K. Notars Otto hier vom 21. Juli 1880 
R.Nr. 1064 und laut Urkunde des K. Notariats München VII vom 23. Februar 1904 
R.Nr. 454. Eingetragen im Grundbuch lt. Vergleichs zu Protokoll des K. Landgerichts 
München I, VI. Zivilkammer vom 9. Juni 1902 i. S. Wenz Adolf']Heilmann Jakob, 
Pr. Reg Nr. 3569/00 A und Antr. des K. Adv. J. R. Schuster hier vom 9. Juli 1902. 
2. Baubeschränkung an Pl.Nr. 357 ½ Steuergemeinde Solln für die Stadtgemeinde 
München nach der näheren Bezeichnung in der Eintragungsbewilligung vom 5. Oktober 1905, 
Urkunde des K. Notariats München VII GRNr. 3133.
	        
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