Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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3. Wasser. Das Wasser darf keine Bestandteile enthalten, die die Erhärtung des 
Betons beeinträchtigen. Bei Zweifeln ist die Brauchbarkeit des Wassers vorher durch Ver- 
suche festzustellen. 
4. Eisen. Das Eisen muß den Mindestforderungen genügen, die für Bauwerk- 
eisen enthalten sind in den Vorschriften für die Lieferung von Eisen und Stahl, 
aufgestellt vom Verein deutscher Eisenhüttenleute 1911. Das Eisen darf zum Zwecke der 
Prüfung weder abgedreht noch ausgeschmiedet oder ausgewalzt werden; es ist also stets in 
der Dicke zu prüfen, wie es angeliefert wird. 
Anzahl und Durchführung der Proben richten sich ebenfalls nach den genannten Vorsch ften. 
Die Kaltbiegeprobe soll in der Regel auf jeder Baustelle durchgeführt werden; dabei 
muß der lichte Durchmesser der Schleife an der Biegestelle gleich dem Durchmesser des zu 
prüfenden Rundeisens sein (bei Flacheisen gleich der Dicke). Auf der Zugseite dürfen dabei 
keine Risse entstehen. 
Für Bauteile, die besonders ungünstigen, rechnerisch nicht saßöaren Beanspruchungen 
ausgesetzt sind, kann die Baupolizeibehörde bei Prüfung der Bauvorlagen ausnahmsweise 
die Prüfung auf Zug verlangen, wobei die Mindestzahlen der obengenannten Vorschriften, 
3700 kg/qcm Bruchspannung und 20 vH. Bruchdehnung, eingehalten werden müssen. 
§ 6. Zubereitung der Betonmasse. 
1. Betongemenge. Sand, Kies, Grus und Steinschlag werden für den Beton 
nach Raumteilen, Zement nach Gewicht bemessen. 
2. Zur Umrechnung von Gewichtsteilen auf Raumteile ist das Gewicht des Zements 
nach losem Einfüllen in ein Hektolitergefäß zu bestimmen. 
3. Das Betongemenge soll so viel Sand, Kies oder Kiessand, Grus oder Steinschlag 
und Zement enthalten, daß ein dichter Beton entsteht, der eine rostsichere Umhüllung der 
Eiseneinlagen gewährleistet; erfahrungsgemäß wird dies erreicht, wenn in 1 chm Beton- 
mischung wenigstens ½ chm Mörtel enthalten ist. 
4. Die in § 18 Ziff. 1 geforderte Druckfestigkeit des Betons von 150 oder 180 kg/qcm 
ist nachzuweisen.5) Solange dieser Nachweis nicht geführt ist, kann die Baupolizeibehörde 
unter Berücksichtigung der Güte der Baustoffe und der Bauweise die Verwendung einer 
Mindestmenge von Zement auf 1 chm Zuschlagstoffe vorschreiben. 
5. Betonmasse. Die Festigkeit des Betons nimmt mit steigendem Wasserinstetz 
ab; erdfeuchter Beton erreicht eine höhere Festigkeit als weicher und dieser wiederum eine 
höhere Festigkeit als flüssiger Beton. Zur Erreichung der vorgesehenen Festigle en muß 
5) Vergl. die „Bestimmungen für Druckversuche an Würfeln bei Ausführung von Bauwerken aus Eisenbeton“ 
(I. Anhang).
	        
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