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Die Vertreter der Regierungsbezirke und je 1 Ersatzmann werden von den ständigen
Landratsausschüssen auf die Diu### von 6 Jahren gewählt und bleiben solange in Tätigkeit
bis eine Neuwahl stattgefunden hat.
Vorsitzender des Stiftungsrates ist der K. Staatsminister des Innern. Sein Stell-
vertreter wird von den unter 2 genannten Mitgliedern des Stiftungsrats aus ihrer Mitte
gewählt.
Die gewählten Mitglieder versehen ihre Stelle ehrenamtlich und erhalten bei einer
Tätigkeit außerhalb ihres Wohnortes aus Stiftungsmitteln Ersatz für ihre Auslagen.
Der Stiftungsrat tritt je nach Bedarf, mindestens einmal im Jahre, auf Einladung
des K. Staatsministers des Innern zusammen.
München, den 20. Februar 1918.
Cudwig III Marie Therese
König von Bayern. Königin von Bayern.
Stiftungsurkunde
fär die König Audwig lll. und Königin HMarie Therese von Bayern
Auesteuer-Sriftung.
Von tiefstem Danke gegen Gott erfüllt stehen Wir heute am Abschluß des 50. Jahres
einer glücklichen, reichgesegneten Ehe. Zu den größten Gnaden, die Uns der allgütige Gott
beschieden hat, gehört das beglückende Bewußtsein, daß Unsere lieben Bayern sich nicht nur
in den Zeiten des Friedens sondern auch in schwerer Kriegszeit, in Not und Tod in
hingebender Treue, Liebe und Anhänglichkeit bewährt haben.
Wir können den heutigen Tag nicht vorübergehen lassen, ohne Unserem Lande einen
sichtbaren Beweis Unserer Königlichen Gnade und nie ermüdenden Fürsorge zu erzeigen
und errichten daher eine Landesstiftung, um die Gründung einer Familie zu erleichtern.
Für die Stiftung sind die nachstehenden
Satzungen
maßgebend: