Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

  
II. Bei Erwerbung des Eigenthums an Grundstucken durch Ver-- 
jährung braucht der Erwerbstitel nicht bewiesen zu werden 
II 
— 
. Faͤlle des geichzeitigen Abzugs des Pflichttheils und des Tre- 
bellianischen und Faleidischen Vier: heils 
IV. Aufang der Frist für Wiedereinsehung in den vorigen Stand 
. In welchen Fällen Urkunden, deren Edition eine Parthei 
von ihrem Gegqner oder einem Dritten verlangt hat, ge- 
meinschaftl ich werden ...... 
VI. Der bei einem Lehngute vorräthige Dunger gehört dem 
Leyuseren 
Ephoren, (. Tabellen. 
Erben, s. Eutscheidung. 
Erblande, alte, s. Steuern und Abgaben. 
Erkenntnisse in Civilsachen, f. Justizbehörden. 
Erläuterungsreceß, Schönburg'scher, vom 9. October 1835. — die Voll- 
zühüng der in die Verhältnisse der Justizbehörden euuschlagenden 
Bestimmungen desselben bttrtrrr. 
Diese Bestimmungen sind folgende, und zwar: 
1.) Wegfall der Gesammtregierung zu Glaucha als Zwischenin= 
stanz, und Unterordnung der Untergerichte der Neceßherr= 
schaften unter das Appellationsgericht zu Zwickaa 
2.) Künftiger Gerichtsstand der Mitglieder des Hauses Schön- 
burg . 
3.) Boestimmungen wegen Ueberweisung und Fortstellung der bei 
der Gesammtregierung zu Glaucha annoch anhängigen diechts- 
sachen k 
4.) Fortstellung der Chesachen in den Receßhetrschaften bei dem 
daselbst zu bestellenden Ehegericht 
5.) Bestimmungen über die Abgabe der bei der Gesammtregie 
rung zu Glaucha niedergelegten lehbten Willen an die be- 
treffenden Behörden 
6.) Neuer Gerichtsstand der bei den Justizamtern der Receß— 
herrschaften angestellten Justtzbeamten ... 
Vorstehende gesetzliche 
d. J. an, in Wirksamkeieieit: 
Erwerbstitel, (. Entscheidung. 
Erwerbung des Eigenthums an Grundstücken, s. Entscheidung. 
Erpropriation auf der Linie der Leipzig-Dresdner Eisenbahn, (. Eisenbahn. 
F. 
Falcidisches Viertheil, s. Entscheidung. 
Familienfideicommisse, s. Oberlausitz. 
Farben, s. Pfefferkuchen. 
Feuerpolizeicommissarien — deren Austellung ber 
deren Instruction unter 9. .... 
Feuchersicherungsaustalten—Puva(= und Mobiliar-Brand- 
versicherungen bett.. 
— —— 
Bestimmungen treten vom 1. März 
  
□ 
Tag. 
6. Aug. 
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23. Jan. 
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23. März. 
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