II. Bei Erwerbung des Eigenthums an Grundstucken durch Ver--
jährung braucht der Erwerbstitel nicht bewiesen zu werden
II
—
. Faͤlle des geichzeitigen Abzugs des Pflichttheils und des Tre-
bellianischen und Faleidischen Vier: heils
IV. Aufang der Frist für Wiedereinsehung in den vorigen Stand
. In welchen Fällen Urkunden, deren Edition eine Parthei
von ihrem Gegqner oder einem Dritten verlangt hat, ge-
meinschaftl ich werden ......
VI. Der bei einem Lehngute vorräthige Dunger gehört dem
Leyuseren
Ephoren, (. Tabellen.
Erben, s. Eutscheidung.
Erblande, alte, s. Steuern und Abgaben.
Erkenntnisse in Civilsachen, f. Justizbehörden.
Erläuterungsreceß, Schönburg'scher, vom 9. October 1835. — die Voll-
zühüng der in die Verhältnisse der Justizbehörden euuschlagenden
Bestimmungen desselben bttrtrrr.
Diese Bestimmungen sind folgende, und zwar:
1.) Wegfall der Gesammtregierung zu Glaucha als Zwischenin=
stanz, und Unterordnung der Untergerichte der Neceßherr=
schaften unter das Appellationsgericht zu Zwickaa
2.) Künftiger Gerichtsstand der Mitglieder des Hauses Schön-
burg .
3.) Boestimmungen wegen Ueberweisung und Fortstellung der bei
der Gesammtregierung zu Glaucha annoch anhängigen diechts-
sachen k
4.) Fortstellung der Chesachen in den Receßhetrschaften bei dem
daselbst zu bestellenden Ehegericht
5.) Bestimmungen über die Abgabe der bei der Gesammtregie
rung zu Glaucha niedergelegten lehbten Willen an die be-
treffenden Behörden
6.) Neuer Gerichtsstand der bei den Justizamtern der Receß—
herrschaften angestellten Justtzbeamten ...
Vorstehende gesetzliche
d. J. an, in Wirksamkeieieit:
Erwerbstitel, (. Entscheidung.
Erwerbung des Eigenthums an Grundstücken, s. Entscheidung.
Erpropriation auf der Linie der Leipzig-Dresdner Eisenbahn, (. Eisenbahn.
F.
Falcidisches Viertheil, s. Entscheidung.
Familienfideicommisse, s. Oberlausitz.
Farben, s. Pfefferkuchen.
Feuerpolizeicommissarien — deren Austellung ber
deren Instruction unter 9. ....
Feuchersicherungsaustalten—Puva(= und Mobiliar-Brand-
versicherungen bett..
— ——
Bestimmungen treten vom 1. März
□
Tag.
6. Aug.
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1 2
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23. Jan.
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23. März.
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13. Dec.
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Dar agr.
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