Anlage VI.
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zum § 9 des Regulatios wegen der Ausgleichungsabgaben.
Ortseinnehmerei Giessen.
100.
Den 20lsten Febr#ar 1833 hat
err Johann Stein, Tabaksfabrikant,
hnhaft zu Giessen, angezeigt, daß
heute Vormittags um zehn Uhr Einen
ntner Zwanzig Pfund
tkrossherzoglich Hessischen Gewichts
Königlich Preussischen Gewicthts
Nicirten Rauchtabak aus seinem La-
t durch Fuhrmann Volk von Giessen
den Kaufmann Peter Bär in Langen
senden wolle.
Zur Sicherung der Ausgleichungsab-
ben
ist der Betrag derselben
baar deponirt d
schriftlich vanmmen Korden.
Diese Ladung muß in drei Tagen
dem Orte ihrer Bestimmung sein.
Derselbe haftet für die richtige Er-
lung der ihm wegen dieser Versendung
fliegenden Verbindlichkeiten, urkundlich
er Unterschrift.
J ohann Stein.
839.
VIZrND N MHNAATNTT
Nr. 100.
Abfuhrschein für Tabak
Oberhessen.
Provinz
Ortseinnehmerei
Giessen.
über Einen Centner Zwanzig Pfund fabricirten
Rauchtabak in Einem Fass M Nr. 3, welche
der Tabaksfabrikant Johann Stein, wohnhaft zu
Giessen heute um Zehn Uhr Vaomittags durch
Fuhrmann Voll von Giessen an Peter Bär,
Kaufmann zu Langen, versenden will.
Diese Ladung geht auf der Straße über Fried-
Bescheinigung.
berg, Mainkur, Offenbach nach Langen, sie muß
in Drei Tagen an dem Orte ihrer Bestimmung sein,
und darf nur im Beisein des Ortseinnehmers abge-
laden werden.
Giessen, am 21sten Februar 1833.
Dieser Abfuhrschein ist bei der Ankunft im Grossherzoglich Hessi
Bestimmungsort sogleich an den Ortseinnehmer *5n. es ische
abzugeben und nach Vollziehung der Einfuhrbe— Ortscinnehmenei.
scheinigung auf der Kehrseite an die Ortseinneh- Walther.
merei des Ausstellungsortes zurückzuliefern. Erst
nach erfolgter Zurücklieferung des vollzogenen Ab-
fuhrscheins an den Ortseinnehmer des Versendungs-
orts kann die deponirte Abgabe zurückgezahlt, oder
die geleistete schriftliche Bürgschaft gelöscht werden.
NFUNR-SCEZ7W.
Nr. 100.
Der dem Her#m Johann Stein, wohnhaft zu Giessen, unter
Giessen, den 27 ten Februar 1833.
obiger Nummer über Einen Centner Zwanzig Pfund fabricirten
Rauchtabak ertheilte Abfuhrschein wurde unterm heutigen Tage, mit
Einfüuhrbescheinigung der Ortseinnehmerei Langen versehen, an die
unterzeichnete Ortseinnehmerei zurückgelieferk.
Grossherzogl. Hessische Ortseinnehmerei.
21
Walther.