Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

65 q) 
c6- und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
Gus Stück vom Jahre 1840. 
  
  
26.) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der Maschinenweberei zu Aue; 
vom 25ften April 1840. 
D.# Ministerium des Innern hat, im Einverständnisse mit dem der Justiz, dem unter 
dem Namen der Maschinenweberei zu Aue zusammengetretenen Actienvereine auf darum 
geschehenes Ansuchen die gebetene Bestätigung auf Grund der mit eingereichten Staruren 
dieser Actiengesellschaft ertheilt und will, daß dem Inhalce der Seatuten allenchalben auf 
das Genaueste nachgegangen werde. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deeret 
ertheilt und von mir, dem Staatsminister des Innern, unter Beidrückung des Siegels 
des Ministerium des Innern, eigenhändig vollzogen worden. 
Dresden, den 25sten April 1840. 
Ministerium des Innern. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
  
Demuch. 
1840. 11
	        
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