Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

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G esctz und Vew“ rdnungs 
für das Königreich Sachsen, 
17 % Stück vom Jahre 1840. 
    
  
M 22. ) Vekanntmachung, 
die Spar:= und Leihcasse zu Colditz betreffend; 
vom öten September 1840. 
Nachdem vermittelst des nachstehend abgedruckten Decretes vom heutigen Tage den Sta— 
tuten einer durch einen Privatverein begruͤndeten Spar- und Leihcassenanstalt zu Colditz 
die nachgesuchte Allerhöchste Bestätigung Sr. Königlichen Majestär allergnädigst er- 
theile, hiermir aber gleichzeitig besagrer Anstalt der Genuß der in den nachstehend ebenfalle 
abgedruckten §8§ 19, 27, 28, 29 und 30 enthaltenen Abweichungen vom gemeinen Rechee 
zugestanden worden ist, so wird solches zur Nachachtung für Alle, die es angehe, andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 5ten September 1840. 
Ministerium des Innern. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
Stelzner. 
Decret 
wegen Bestätigung der Statuten für die Spar= und Leihcasse zu Colditz. 
Waxn, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von 
Sachsen 2c. 2c. 2c. 
thun hiermit kund, daß Wir auf das, durch Unsere Ministerien der Justiz und des In- 
nern Uns vorgetragene Ansuchen eines in Colditz zusammengetretenen Privarvereins, Chri- 
stian Friedrich Schgarschmidts und 8 Genossen, die von demselben unterncemmene Begrün- 
dung einer durch ein zusammengebrachtes Actiencapital gesicherten Spar= und Leihcasse zu 
Colditz genehmigt, auch den für gedachte Anstalt enkworfenen Staruten in der vorgelegten 
,- 
1840. 33
	        
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