Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(XXVII. ) 
— — — 
Münzwesen — Geseß über das in Folge der neuen Verfassung desselben festzu- 
steliende Verhältniß der künftigen Landesmünzen zu den zeitheri-- 
gen, ingleichen zu andern Währungen, sowie über die daraus für 
den Gel drerkehr im Allgemeinen abzuleitenden Verbindlichkeiten 
Aus führungsverordnung dazu 
Hierzu eine Tabelle zur Umrechnung der Werthe nach Conven= 
tionsgeld in Courant des 14 Thalerfußes mit einem Agiozu- 
schlag von 238, unter a.. ... 
und 
eine Tabelle zur Uebertragung der Groschen= und Pfennigrech- 
nung nach Duodecimalcourant in die nach Decimalcourant 
des 14 Thalerfußes, nuterl3 . 
— — Gesetz wegen Bestrafung der muͤn;polizeilichen Uebertretungen 
— — den durch 99 des Gesetzes vom 21sten Juli 1840 bedingten Weg- 
fall cines Agiozuschlags bei den künftig im 14 Thalerfuße zu er- 
hebenden Entrichtungen an Staatscassen betr. 4 
— — die nach 914 des Gesetzes rom #21#sten Juli 1840 erfolgte Herab- 
sebung der hierländischen Conventions 1 auf den NRennwerth im 
14 Thalerfuße und die dießfallsige Einlosungefri-t betr. 
küssiggänger — die gegen selbige zu ergreifenden Maaßregeln betr., s. Ar- 
menordnung. 
. 
N. 
Nachrichter — deren Geböhren für Erecutionen bett. 
Naturalien, an Geistliche und Schullehrer zu leistende, — Gesetz uͤber de—- 
ren Abloͤsung 
Ausführungsverordnung dazu . 
Natural= und Pferdelieferungen, unbezahlte, in den Jahren 1805 bis 
mit 1815 für die Sachsische Armee vom Lande geleistete, — Ge- 
setz uͤber Niederschlagung der desfalls erhobenen Auspruͤche auf 
Entschädigung . 
Neugroschen — deren Einführung in hiesigen Landen, K. Mnzwesen. 
Nieder-Lößniß, (. Lößniß. 
Notare — Geseß über deren Immatriculation 
Aufhebung der Bestimmung, daß in Untersuchungssachen die Vis- 
tocollanten zugleich Notare sein solllen 
Rotariatsgebühren — Toxordnung für selbbess 
O. 
Oberappellationsgericht — Taxordnung für selbigges 
Oberkriegsgericht — Tarordnung für selbiges 
Oberlausiß — die daselbst in dem Jahre 1840 aufzubringenden Siaalsabga- 
ben betr. . D 
Hierzu die Repartition uner 60 
– die Versicherung der Kirchen, geistlichen und Schugeiaude: bei der 
dasigen Brandversicherungsanstalt btr. . 
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# 7 
22 Juli 
24 Juli 
3 Aug. 
26 Nov. 
14 Juli 
17 Oct. 
25 Juni 
3 Juli 
2 3 
26 Nov. 
21 Dec. 
21 Dee. 
29 Febr. 
2 2 
10 Juli 
47 
  
Seite. 
176 fg. 
183 fg. 
185, fg. 
197 fg. 
181 fg. 
200 
206 fg. 
373, 408 
146 fg. 
291 fg. 
115 fg. 
129 fg. 
2 
373, 375 
461 fg. 
461 fg. 
17 
18 fg. 
163 fg. 
  
Paragr. 
1—11