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Wenn ein Vergleich zu Stande kommt, ist der Sachwalter
berechtiget, das Doppelte der Terminsgebuͤhren zu fordern.
Für die Einlassung auf die Klage, das Vorbringen der Exceptionen
und das daruͤber mit dem Klaͤger anzustellende rechtliche Verfah—
ren, nach Verschiedenheit und Weitlaͤuftigkeit der Sache,
2 Thlr. 3 Thlr. bis
Dafern die Einlassung und das Vorbringen der Exceptionen eine
besonders weitläuftige, mühsame, auf Durchsicht mehrerer, inson-
derheit alter Acten und Urkunden beruhende Worbereiung vor-
aussetzt, mögen die vorstehenden Sätze um
1 Thlr. 2 Thlr. 3 Thlr. bis
erhöhet werden. Auch findet wegen der schriftlichen und münd-
lichen Vernehmung mir dem Clienten die obige Bestimmung statt.
GFür das rechtliche Verfahren in Executivsachen, dafern solches gestartec
wird, 2 Thlr. bis
Für das rechtliche Verfahren über die Klage, Einlassung und Ercep-
tionen mit dem Beklagten, ebenfalls nach Weitläuftigkeit und
Verschiedenheic der Sache,
tionstermin anberaumt worden ist, und zuvor die Partheien an-
noch mit ihrer Rechtsnothdurft zu hören sind, nach Verschieden-
heit und Weitläuftigkeit der Sache, . .2Thlr.bis
Der Publication eines Urthels beizuwohnen .
Einen Beweis oder Gegenbeweis zu fertigen, nachdem die Sache vich-
tig oder weitläuftig ist, 2 Thlr. 4 Thlr. 6 Thlr. 8 Thlr. 10 Thlr.
12 Thlr. 16 Thlr. bis
Interrogatorien aufzusetzen
Ee ist jedoch bei dem Beweise oder Gegenbeweise, ingleichen
bei den Interrogatorien, nicht auf die Anzahl der Artikel und
Interrogakorien, sondern auf die Vollständigkeit und das Wesent-
liche Rucksicht zu nehmen.
Für ein rechtliches Einbringen oder Verfahren im Productions= oder
Reproductionstermine 2 Thlr. 3 Thlr. bis
Für das Erscheinen in einem solchen Productions-- oder Reproductions-
termine, sowie überhaupt für das Erscheinen in einem angesetzten
Termine zum rechtlichen Verfahren, mit Einschluß der Anwalt-
schaftsgebühren, . . 20 Mgr. bis
–– — —
2 Thlr. 3 Thlr. bis Ü
Für ein rechtliches Verfahren, wenn von dem Gerichte ein Inrotula--
!1
2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. bis
Thir.
Ngr.
12
pf.