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T
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Ausstellung.
a
der
g
letzten
Absendung.
Inhalt.
Stück.
Num.
Seite.
28 Octt.
28 Oct.
3 Nov.
3 Nov.
4 Nov.
4 Nov.
6 Nov.
6 Nov.
6 Nov.
9 Rov.
10 Nov.
12 Nov.
16 Nov.
16 Nov.
17 Nov.
12 Nov.
12 Nov.
12 Nov.
28 Nov.
28 Nov.
228 Nov.
12 Nov.
28 Nor.
28 Nov.
„ 28 Nov.
28 Nov.
5 Dec.
28 Nor.
3 Dec.
3 Dec.
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern an die
Krcisdirectionen zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Budissin,
deren Competenz in Straffällen bei Verwaltund der directen
Steuern bbrrrl.
Verordnung des Justizministerii, die Verwandlung der bei dem
Zwangsverfahren in Ehesachen verwirkten Geldstrafen in Ge-
fängniß bert. . .
Verordnung des *inanzinisteri das Verbot der Pferdeaus-
fuhr betr. . .. . ..
Gesetz, die Erledigung einiger zweifelhafter Rechtsfragen betr. .
Gesetz uͤber den Eintritt der Contumaz in Processen, welche nach
dem Gesetze, das gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten über
ganz geringe Civilansprüche betreffend, vom 16ten Mai 1839 zu
behandeln sind
Verordnung des Justizministeril, die üh vorstehenden Ge-
sebes betr. 1„
Allerhochsee Verordnung, die Tara des zum Vorsieden bestimnten, in
Jässern eingehenden Lumpenzuckers berr.
Verochnung des Justizministeri, die bestimmte Fassung der Endurthel
in Civilsachen in Ansehung der Kosten des ganzen Processes,
bei dem Vorhandensein rechtskräftiger Entscheidungen über die
Kosten cinzelner Theile des Processes bert.
Bekanntmachung der Commission für Straf= und Persorganstalten, die
allgemeinen Bedingungen und Vorschriften für die Aufnahme,
Beurlaubung und Entlassung der in den Heil= und Versorg-=
anstalten zu Sonnenstein, Coldis und dem Landeskranken-
und Landessiechhause zu Hubertusburg unterzubringenden und
untergebrachten Personen betr. . . .
Allerhöchste Verordnung, die durch die veraͤnderte Muͤnz zeintheilang
sowie sonst fernerweit noͤthigen Abaͤnderungen und Ergaͤnzungen
bei der Gewerbe= und Personalsteuer br. .
Verordnung des Finanzministerii, die Einwirkung der veränderten Müönz-
verfassung auf die Salzregie brrr.
Bekanntmachung des Cultusministerit, den Titel der Mitglieder des
katholischen Consistorii bett..
Verordnung des Finanzministerii, die Gewerbe- und Personalsteuer—
revision fuͤr das Jahr 1841 betr. ..
Verordnung des Finanzministerii, die in Folge des neuen Muͤnzsystems
erforderlich werdende Umrechnung der Geldsabe bei mehreren
indirecten Abgaben berr. 4
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern, die fürs
Künftige in hiesigen Landen als verboten, ingl. die neben
deimn inländischen Courantgelde als erlaubt anzusehenden Mün-
zen betr. 4 * . « « . . 4 4 4 o - 2
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