Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

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gen des Herzens und des Pulses nicht mehr bemerkt werden kann, und daß weder die 
Zusprache der Umgebenden, noch irgend etwas anderes von außen her auf den Menschen 
Wirkendes diesen zu einer Veraͤnderung in den Gesichtszuͤgen oder zu irgend einer andern 
Bewegung des Koͤrpers veranlaßt. 
Etwas zuverlaͤssiger sprechen fuͤr die Wahrscheinlichkeit des erfolgten Todes: das ge— 
brochene Auge, naͤmlich das Eingefallensein der beim lebenden Menschen wie ein Uhrglas 
gewölbten, durchsichtigen Haut am vordern Theile des Augapfels, die Hornhaut genannt; 
das Offenstehen des Mundes durch Herabsinken der untern Kinnlade; das Geoͤffnetsein 
des Afters; die breitgedrückte Beschaffenheit der fleischigen Theile, auf welchen der Kör- 
per liege, namentlich die Gegend der Schultern und die Hinterbacken; die violetten oder 
bklaurothen Flecke auf dem Rücken (die sogenannten Todtenflecke), die Steifigkeic der 
Geenke an Armen und Beinen; endlich der Umstand, daß aus den geöffneten Adern 
kein Blur fließt. 
Am wenigsten kann aus dem einen oder dem andern dieser Zeichen allein der Schluß 
geogen werden, daß der Tod wirklich erfolgt sei; nur das Zusammentreffen des größern 
Weles der hier genannten Zeichen mit einander kann mit Rücksiche auf die dem Tode 
vorausgegangenen Umstände einen erwas sicherern Schluß gewähren. 
3. Die dem Tode nach glaubwürdiger Angabe der Angehörigen und des Arzkes Vorausgegan= 
borausgegangenen Umstände, namentlich die letzte Krankheit des Verstorbenen und die an- gene Umstände. 
geliche Todesursache sind für die Beurtheilung des wirklich erfolgten Todes ebenfalls 
wichtig. 
Das hohe Alter, eine lang anhaltende abzehrende Krankheit, Schwindsucht, Wasser— 
sicht und dergleichen, ein sehr hitzig und gefährlich verlaufendes Ausschlagsfieber, Nerven- 
siber, Faulfieber u. a. m., sprechen ebenso wie manche Verletzungen mehr für den wirk- 
ich erfolgten Tod, als andere, bei welchen, wie die Erfahrung gelehrt hac, nicht selten 
ein Zustand eintritt, der dem wirklichen Tode den äußern Zeichen nach ähnlich ist, und 
den man deshalb Scheintod genannt hat. 
Zu den Umständen, unter welchen der Scheinkod häufiger beobachtet worden ist und 
döher in einem einzelnen Falle wahrscheinlicher wird, gehören: 
1) das plötzliche Verscheiden ohne vorhergegangene Krankheit bei gesunden, jugend- 
schen Personen, entweder ohne alle bekannte Veranlassung, oder nach gehabtem heftigen 
Schreck oder Aerger, nach einer großen Freude, bei einer wichtigen und unerwarteten 
Nachricht, nach einem starken Rausche, einer Ueberladung des Magens mit unverdauli- 
ben oder auch nur schwer verdaulichen Speisen, nach heftiger körperlicher Anstrengung 
mit Erhitzung oder Erkältung verbunden, nach langem Hungern und Dursten; 
2) das unerwartete Verscheiden bei geringen oder sonst nicht leicht tödlich werdenden 
Kankheiten, wie Giche, Rheumatismus, Katarrh, kaltes Fieber u. dgl. m., entweder ohne 
ele bekannte Beranlassung oder unter den so eben bei Nr. 1 angeführten Umständen. 
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