Gesch-und Vem munngst lat
für das Königreich Sachsen,
5“ Stück vom Sabre 1844.
5 15.) Decret
wegen Bestätigung der Statuten für die Gesellschaft zu gegenseitiger
Hagelschädenvergütung in Leipzig;
vom 24sten März 1844.
Dees Ministerium des Innern hat, im Einverständnisse mit dem der Justiz, den vorge-
legten Statuten der neu begründeten Gesellschaft zu gegenseitiger Hagelschädenvergütung in
Leipzig die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen
Bestimmungen ohne Ausnahme auf das Genaueste nachgegangen werden soll.
Hierüber ist dieses
Deecret
bei dem Ministerium des Innern ausgefertigt und unter Beidruckung des Ministerialsiegels
vollzogen worden.
Dresden, am 24 sten März 1844.
Minikterinm des Innern.
E )Enuard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.
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Demuth.
16.) Verordnung
wegen Erlassung nachstehenden Regulativs über die theologischen
Candidatenvereine;
vom 20sten März 1844.
Bereits mittelst der Generalverordnungen vom 19ten December 1788 und vom 13ten
Februar 1 824 ist den Superintendenten, sowohl vie Aufsicht auf die in ihrer Diöces sich
aufhaltenden Candidaten der Theologie, als die Sorge für deren Fortbildung in ihrem Be-
1844. 18