Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

Gesch-und Vem munngst lat 
für das Königreich Sachsen, 
5“ Stück vom Sabre 1844. 
  
  
5 15.) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten für die Gesellschaft zu gegenseitiger 
Hagelschädenvergütung in Leipzig; 
vom 24sten März 1844. 
Dees Ministerium des Innern hat, im Einverständnisse mit dem der Justiz, den vorge- 
legten Statuten der neu begründeten Gesellschaft zu gegenseitiger Hagelschädenvergütung in 
Leipzig die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen 
Bestimmungen ohne Ausnahme auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Hierüber ist dieses 
Deecret 
bei dem Ministerium des Innern ausgefertigt und unter Beidruckung des Ministerialsiegels 
vollzogen worden. 
Dresden, am 24 sten März 1844. 
Minikterinm des Innern. 
    
E )Enuard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
4 
Demuth. 
  
16.) Verordnung 
wegen Erlassung nachstehenden Regulativs über die theologischen 
Candidatenvereine; 
vom 20sten März 1844. 
Bereits mittelst der Generalverordnungen vom 19ten December 1788 und vom 13ten 
Februar 1 824 ist den Superintendenten, sowohl vie Aufsicht auf die in ihrer Diöces sich 
aufhaltenden Candidaten der Theologie, als die Sorge für deren Fortbildung in ihrem Be- 
1844. 18
	        
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