Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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Gesth und Vcton nungsblall 
für das Königreich Sachsen, 
LSts Stück vom Jahre 1849. 
  
  
MÆ 56) Verordnung 
zu Ausführung des Gesetzes vom 22sten November 1848, die Communalgarde 
betreffend; 
vom I9ten Juni 1849. 
ur Ausführung des unterm 22sten November 1848 erlassenen Gesetzes, die Communal—-— 
garde betreffend, (Seite 277 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes) wird mit Allerhöch- 
ster Genehmigung und beziehendlich, was § 1 anlangt, unter Zustimmung der Kammern, 
Folgendes verordnet: 
#1. Außer den in dem Gesetze vom 2 sten Noveinber 1848, § 2 als zum Eintritte Verpftichtung 
in die Communalgarde verpflichtet Bezeichneten sind nach Maaßgabe der beim Landtage 1848 4er sä 
von beiden Kammern übereinstimmend gefaßten und augenscheinlich nur aus Versehen in der " Sesse 
betreffenden ständischen Schrift unberücksichtigt gebliebenen Beschlüsse (— vergl. Landtags- 
acten, Beil. zur 2ten Abth. S. 10 und 160, 2te Abth. S. 40, Beil. zur 3ten Abth. 
S. 101 und 3te Abth. S. 227 —) auch Privatofficianten, Hauslehrer, Commis und 
Schreiber, letztere, insoweit sie in festem Lohne und Brode stehen, als pflichtig zu betrachten. 
#J 2. Was die freiwillig in die Communalgarde Eintretenden anlangt, so sind dieselben Freiwillig Ein- 
in der nämlichen Weise, wie die gesetzlich dazu Verbundenen (vergl. § 19 des Regulatios, tretende. 
die Errichtung der Communalgarde betreffend, vom 29sten November 1830, Gesetzsamm- 
lung vom Jahre 1830, Seite 207) in Pflicht zu nehmen und haben sich sowohl den für 
die Communalgarde überhaupt bestehenden gesetzlichen Vorschriften, als auch, was nament- 
lich ihre Einstellung in die vorhandenen Compagnieen betrifft, den dießfallsigen Anordnungen 
der Behörden und beziehendlich des Communalgardenausschusses zu unterwerfen. 
Ein freiwillig Eingetretener ist zwar an dem Wiederaustritte aus der Communalgarde 
nicht zu behindern; es kann jedoch dieser Austritt nicht eher, als am nächsten 1sten October 
nach seinem Eintritte stattfinden. 
1849. 25
	        
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