(172 )
M 72) Bekanntmachung,
den Aufschub der Niederjagd in den Amtsbezirken Leisnig, Mügeln und Nossen
betreffend;
vom 13ten August 1849.
D. nach den deshalb gemachten Wahrnehmungen und eingegangenen Anzeigen die Ein-
bringung der dießjährigen Erndte an Sommergetreide in den Bezirken der Aemter Leisnig,
Mügeln und Nossen durch die Witterungsverhältnisse verzögert werden dürfte; so hat
die unterzeichnete Königliche Kreisdirection, Kraft des ihr von den Königlichen Ministerien
des Innern und der Finanzen durch Verordnung vom 27 sten Mai 1843 ertheilten allgemei-
nen Auftrags und nach Maaßgabe § 2 der Ministerialverordnung vom 14ten Juni dieses
Jahres (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 122), beschlossen, den Aufgang der Niederjagd,
so weit sie nach § 2 der eingegangenen Ministerialverordnung mit dem isten September die-
ses Jahres beginnen würde, in den genannten drei Amtsbezirken bis zum
15ten September dieses Jahres
zu verschieben.
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten, auch ist von den betref-
fenden Obrigkeiten dafür Sorge zu tragen, daß gegenwärtige Verordnung zur Kenntniß der
Jagdberechtigten so zeitig als möglich gelange.
Leipzig, den 13ten August 1849.
Königliche Kreisdirection.
von Mangoldt. .
Friedrich.
73) Bekanntmachung,
den Aufschub der Niederjagd in einigen Gegenden des Zwickauer Kreis-
directionsbezirks betreffend;
vom 20sten August 1849.
In der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, die Ausuͤbung der Jagd
betreffend, vom 14ten Juni dieses Jahres, ist § 2 die Ausübung der Jagd mit Ausnahme
auf die daselbst besonders bezeichneten Thiere, auf die Zeit vom usten September bis 15ten
Februar jeden Jahres festgesetzt, eine Abänderung des Anfangstermins aber, so oft und
wenn die Rücksicht auf die Erndte dieß nothwendig macht, ausdrücklich vorbehalten worden.