Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

(475 ) 
K# 75) Bekunntmachung, 
den Aufschub der Niederjagd im vierten amtshauptmannschaftlichen Bezirke des 
Dresdner Kreisdirectionsbezirks betreffend; 
vom 23sten August 1849. 
D. nach der von der Amtshauptmannschaft zu Freiberg anher erstatteten Anzeige in deren 
Bezirke die Saatzeit für dieses Jahr größtentheils eine etwas verspätete gewesen, und in Folge 
der kalten und nassen Witterung in den Monaten Juni und Juli die Reise der Körnerfrüchte 
mehr oder weniger zurückgeblieben ist, sonach aber im gesammten Bezirke der gedachten Amts- 
hauptmannschaft das Einbringen der Halmfrüchte bis zu dem für den Aufgang der Nieder- 
jagd auf den Tag Egidy gesetzlich beftimmten Zeitpuncte, in diesem Jahre nicht zu bewerk- 
stelligen sein wird, so hat die Königliche Kreisdirection, Kraft des ihr von dem Königlichen 
Ministerio des Innern ertheilten Auftrags, beschlossen: 
1) für den Gerichtsbezirk Altenberg, den Gerichtsbezirk Purschenstein mit Stadt Sayda, 
ferner für die in dem Bezirke der vierten Amtshauptmannschaft zu Freiberg gehöri- 
gen Ortschaften des Amtsbezirks Lauterstein, sowie endlich für den höheren Theil des 
Amtsbezirks Frauenstein, namentlich für Ammelsdorf, Schönfeld, Sayda, Nassau, 
Hermsdorf, Rechenberg, Holzhau und Einsiedel, 
den 1sten October dieses Jahres, 
2) für die übrigen Ortschaften des Amts Frauenstein, den Gerichtsbezirk Dörnthal mit 
Pfaffroda, sowie für Voigtsdorf, Wolfsgrund und Dordchemnitz, 
den 2 sten September, 
und 
3) für den übrigen Theil des Bezirks der besagten Amtshauptmannschaft 
den 15ten September, 
als Jagdaufgangstermin zu bestimmen, was den Betheiligten zur Nachachtung hiermit be- 
kannt gemacht wird. 
Dresden, den 23sten August 1849. 
Königlich Sichsische Kreisdirection. 
Müller. 
Hartmann. 
1849. 34
	        
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