Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

XxIV) 
  
Stimmzettel, nach bereits erfolgter Abtrennung der Nummern bei dem Wahl- 
ausschusse abgegebene, — sind selbige bei der Wahl von Geschwornen 
für Preßvergehen für gültig zu achten?. "„ 
Störungen der öffentlichen Nuhe und Sicher heit — 2 bei veren 
Unterdrückung . . 
—s.Dresden. 
Strafverfahren bei Preßvergehen, s. Preßvergehen. 
T. 
Tagegelder — deren Verwilligung an die Kammermitglieder 
Todtenschau — in welchen Fällen selbige in Wegfall gelangt 
Triest, Stadt, — Concession für die unter dem Namen der AzMienda Assicu- 
ratrice daselbst bestehenden Lerneroerstcherungegesellcaft zu Annahme 
Lon Brandversicherungen in hiesigen Landen . . 
Tumult — Verfahren bei dessen Unterdrückung 
— s. Dresden. 
u. 
Unmürndige, unter Vormundschaft stehende, — was die Vormundschaftsbehör— 
den bei beabsichtigter Auswanderung derselben zu beobachten haben 
Untersuchungen, wegen gewisser Jagdoergehen anhängige, — deren Nieder— 
schlagung 
— wegen Beleidigung der Person des Staatsoberhaupts und inr - 
milie anhängige, — werden niedergeschlagen 
V. 
Vaterlandsvereine — Verbot wider die Theilnahme an selbigen 
Verbrechen, mehrere, — inwieweit kann, wenn Jemand wegen selbiger in 
Untersuchung ist, wovon nur eines oder einige unter die Bestimmungen 
des Gesetzes vom 18ten November 1848 über das Strafverfahren bei 
Preßvergehen fallen, während die anderen Vergehen nach den zeitheri- 
gen untersuchungsgrundsätzen zu behandeln sind, eine Trennung des 
Verfahrens vorgenommen werden .. 
Verdienstorden, s. Cidilverdienstorden. 
Vereine — Verbot wider den Gebrauch des Wortes , wrkansch · in de- 
ren Namen 
— (. Vaterlandsvereine. 
Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 — 
6 85 und 120 derselben. 
Vergehen, s. Jagdvergehen. 
Abänderung der 
  
Tag. 
26 Jan. 
7 Mai 
20 April 
7 März 
3 Nov. 
21 Aug. 
27 Aug. 
14 Juli 
31 März 
q 
  
  
Seite. 
91 fg. 
281 
91 fg. 
66 
43 
287 f g. 
174 
181 fg. 
38 
57 
  
  
  
Paragraph. 
I
	        
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