Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

  
Gesch und V 
ür das Königreich Sachfen, 
Ates Stück vom Jahre 1849. 
  
  
* 9) Bekanntmachung, 
vom 24sten Februar 1849. 
Se. Königliche Majestät haben die Staatsminister D. Braun, D. von der Pfordten, 
Georgi, Oberländer und von Buttlar auf den von ihnen wiederholt ausgesprochenen Wunsch 
ihrer Function als Staatsminister enthoben, und dem Oberappellationsrath D. Gustav 
Friedrich Held, neben dem Vorsitz im Gesammtministerium, das Departement der Juftiz, 
sowie provisorisch die Leitung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts, des- 
gleichen dem bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hofe, Friedrich Ferdinand 
Freiherrn von Beust, das Departement der auswärtigen Angelegenheiten, dem Geheimen 
Finanzrath Carl Wolf von Ehrenstein, das Finanzministerium, dem Geheimen Regierungsrath 
D. Christian Albert Weinlig, das Ministerium des Innern, unter Ernennung derselben zu 
Staatsministern, zu übertragen, auch auf dieselben den Auftrag in den evangelischen Ange- 
legenheiten zu erstrecken geruhet. Wegen der Wiederbesetzung des Kriegsministeriums haben 
Allerhöchstdieselben die Entschließung Sich annoch vorbehalten und angeordnet, daß 
der zeitherige Vorstand dieses Ministeriums die Geschäfte annoch fortführe, bis dessen Nach- 
folger eingetreten sein wird. 
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 24sten Februar 1849. 
Friedrich August. 
August Treusch von Buttlar. 
  
  
Letzte Absendung: am 28sten Februar 1849. 
1849. 6
	        
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