Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

    
für das Königreich Sachsen, 
2S#tes Stück vom Jahre 1850. 
    
—————————-3 „ -.—— 9 
& 97) Bekanntmachung, 
das Prämienausschreiben vom 10ten December 1844 betreffend; 
vom 13ten December 1850. 
M Gr. Königlichen Majestät Allerhöchster Genehmigung hat das Ministerium des Innern 
beschlossen, das unterm 10ten December 1844 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 
1844,. Seite 303 fg.) auf die Jahre 1845 bis mit 1850 erlassene Prämienausschreiben, 
welches am Schlusse dieses Monats abläuft, noch auf die Dauer der laufenden Finanzperiode, 
mithin bis zu Ende des Jahres 1851 fortbestehen zu lassen, jedoch mit Ausnahme der auf 
die Landwirthschaft sich beziehenden §§ 13 bis mit 22, welche nebst der Bekanntmachung 
vom 10ten Juni 1848, das Verfahren bei Bewerbung um Prämien für Verdienste um Land- 
wirthschaft betreffend, (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 184 8, Seite 143) in Folge 
der Reorganisation des landwirthschaftlichen Vereinswesens, wornach den landwirthschaftlichen 
Kreisvereinen die Aussetzung und Zuerkennung von Prämien für allgemeine oder specielle 
landwirthschaftliche Verdienste unter Genehmigung des Ministeriums überlassen bleibt, mit 
Ende dieses Jahres außer Kraft treten. 
Solches wird zur Nachachtung für Alle, die es angeht, andurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 13ten December 1850. 
Ministerium des Innern. 
von Friesen. Demuth. 
. 98) Verordnung, 
die Einreichung der Schifferpatente bei erfolgendem Ableben der Inhaber 
betreffend; 
vom 20sten December 1850. 
D. es zu Handhabung der nach § 16 der Verordnung der Ministerien der Finanzen und 
des Innern vom 21sten Februar 1846, die Betreibung der Elbschifffahrt, ingleichen die Aus- 
1850. 56 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.