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legt, hierbei auch die beantragte Abänderung der § 152 der bis jetzt provisorisch angenom-
menen Landtagsordnung sorgfältig erwogen und nach Befinden berücksichtigt werden.
4) Dem in Bezug auf den wegen Beachtung der Armenstiftung im Augustusbade bei
Radeberg in der ständischen Schrift vom 7ten dieses Monats gestellten Antrage werden Wir
entsprechen.
5) Die durch ständische Schrift vom 21sten dieses Monats abgegebene Petition des
kaufmännischen Vereins zu Chemnitz wegen Einführung von Handelsgerichten, Musterschutz
u. s. w. wird, soweit sich die darin gestellten Anträge bei näherer Prüfung überhaupt zur
Berücksichtigung geeignet erweisen, bei den Gesetzgebungsarbeiten über Civilproceß und Ge-
werbeordnung zur Erledigung gelangen.
6) Der in Folge der Petition Christian Carl Spörls an Uns gelangte ständische Antrag
vom Düsten dieses Monats soll erwogen werden.
Endlich werden Wir
7) auf den in der ständischen Schrift vom Zu#sten dieses Monats gestellten Antrag durch die
Ministerien des Cultus, der Justiz und des Innern in gemeinschaftliche Berathung ziehen
lassen, welche Maaßregeln erforderlich find, um dem immer mehr um sich greifenden Sitten-
verderbnisse entgegenzuwirken und wird sodann der nächsten ordentlichen Ständeversammlung
von dem Ergebnisse Mittheilung zugehen.
Wir verbleiben Unsern getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan
und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen in das Gesetz= und Verordnungsblatt aufzu-
nehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Königlichen Siegel
bedrucken lassen.
Dresden, am 24 sten Mai 1852.
Friedrich August.
D. Ferdinand Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
Bernhard Rabenhorst.
Richard Freiherr von Friesen.
Johann Heinrich August Behr.