Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

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legt, hierbei auch die beantragte Abänderung der § 152 der bis jetzt provisorisch angenom- 
menen Landtagsordnung sorgfältig erwogen und nach Befinden berücksichtigt werden. 
4) Dem in Bezug auf den wegen Beachtung der Armenstiftung im Augustusbade bei 
Radeberg in der ständischen Schrift vom 7ten dieses Monats gestellten Antrage werden Wir 
entsprechen. 
5) Die durch ständische Schrift vom 21sten dieses Monats abgegebene Petition des 
kaufmännischen Vereins zu Chemnitz wegen Einführung von Handelsgerichten, Musterschutz 
u. s. w. wird, soweit sich die darin gestellten Anträge bei näherer Prüfung überhaupt zur 
Berücksichtigung geeignet erweisen, bei den Gesetzgebungsarbeiten über Civilproceß und Ge- 
werbeordnung zur Erledigung gelangen. 
6) Der in Folge der Petition Christian Carl Spörls an Uns gelangte ständische Antrag 
vom Düsten dieses Monats soll erwogen werden. 
Endlich werden Wir 
7) auf den in der ständischen Schrift vom Zu#sten dieses Monats gestellten Antrag durch die 
Ministerien des Cultus, der Justiz und des Innern in gemeinschaftliche Berathung ziehen 
lassen, welche Maaßregeln erforderlich find, um dem immer mehr um sich greifenden Sitten- 
verderbnisse entgegenzuwirken und wird sodann der nächsten ordentlichen Ständeversammlung 
von dem Ergebnisse Mittheilung zugehen. 
Wir verbleiben Unsern getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan 
und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen in das Gesetz= und Verordnungsblatt aufzu- 
nehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Königlichen Siegel 
bedrucken lassen. 
Dresden, am 24 sten Mai 1852. 
Friedrich August. 
D. Ferdinand Zschinsky. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Bernhard Rabenhorst. 
Richard Freiherr von Friesen. 
Johann Heinrich August Behr. 
 
	        
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