Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

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Verzeichniß 
derjenigen Militärpflichtigen, welche bei der Rekrutirung des Jahres 18. 
von der Stellvertretung Gebrauch gemacht haben. 
  
  
Nummer Geburts- — 
fort= der Be- Vor= und Zuname. Anmerkung. 
  
  
laufende. zirksliste. Ort. 
  
  
  
  
  
  
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Anmerkung. Die Mannschaften, welche vor der Tüchtigkeitsuntersuchung das Einstandsgeld be— 
zahlt haben, sind zuerst unter a, die übrigen unter b aufzuführen. 
B. 
Befreiungsschein. 
Dem J. J. 
gebürtig aus N. N. 
wird hiermit bescheinigt, daß er sich bei der Rekrutirung des Jahres 18. vor der Re- 
krutirungscommission gestellt, die zu Erlangung eines Stellvertreters erforderliche Summe von 
Zwei Hundert Thalern 
an unterzeichnete Commission richtig bezahlt hat, und dadurch seiner Verpflichtung zum Mi- 
litärdienste entbunden worden ist. 
N. den ten N. 18. 
(Amtshauptmannschaft- Rekrutirungscommission 
licher Stempel.) . N. 
Amtshauptmann.
	        
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