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B. Muster zu einem Schlachtscheine
für
diejenigen, welche zum eignen Hausverbrauch schlachten.
(Blaues Papier.)
L. S. 6
Worzeiger dieses Scheines, -----
meldet heute bei unterzeichneter Einnahmestelle zur Versteuerung für den Hausver-
brauch an:
Schlachtsteuerbetrag: Thlr. Ngr. ff.
S8a. Thlr. Ngr. Pf.
Dem Obengenannten wird hiemit gestattet, vorbemerkte Süc an dem hierzu
bestimmten Tage, den mittags von Uhr
an, zu schlachten.
Die Schlachtung erfolgt, laut der Anmeldung des Steuerpflichtigen, durch
den Eintausend achthundert und fünfzig.
Die Schlachtsteuer-Einnahme.
Nach § 19 der Schlachtsteuerverordnung vom 29sten Mai 1852 ist vorliegender Schein
vom Inhaber mindestens ein Jahr lang, von Zeit der Ausstellung an gerechnet, aufzubewah-
ren; insofern er nicht schon während dieses Zeitraums durch einen sich deshalb einfindenden
Steueraufsichtsbeamten abgefordert wird; niemals aber darf der Schein an denjenigen Ein-
nehmer zurückgegeben werden, welcher denselben auszustellen gehabt oder ausgestellt hat.
Schlachtsteuer-Ouittung.
zn Thaler Nogr. ! Sclachtsteuer für?“ unter heutigem Tage, laut Schlacht-
scheins B. Nr. von d EI eii si angemeldeten Schlachtstück-
sind von Letzterem gehörig entrichtet worden, worüber om deese Quittung ertheilt wird.
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Die Shlachtsteuer- Einnahme.
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