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C 1. Muster zu einem Schlachtscheine
für Bankschlächter, Gast= und Speisewirthe, sowie für Zusammenschlachtende.
(Violettes Papier.)
L. S.
WoKzeiger dieses Scheines, Q Q[Pw P0P !!.. *in
meldet heute bei unterzeichneter Einnahmestelle, Antrag auf amtliche Ermittel-
ung des Gewichts, nachfolgende Viehstück zur Versteuerung nach den Banksätzen an:
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1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
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Summa
Benennung der Mitschlachtenden:
Die Schlachtung erfolgt, laut der Anmeldung des Steuerpflichtigen, durch i
:s:kksk-).kaj-den Eintausend achthundert und fünfzig.
Die Schlachtsteuer-Einnahme.
Nach 8 19 der Schlachtsteuerverordnung vom 29sten Mai 1852 ist vorliegender Schein vom
Inhaber mindestens ein Jahr lang, von Zeit der Ausstellung an gerechnet, aufzubewahren, insofern
er nicht schon während dieses Zeitraums durch einen, sich deshalb einfindenden Steueraufsichtsbeam-
ten abgefordert wird; niemals aber darf der Schein an denjenigen Einnehmer zurückgegeben werden,
welcher denselben auszustellen gehabt oder ausgestellt hat.