Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

Verzeichniß der Gewerbsräume. 
  
  
  
Der Gewerbsräume 
Straße. — 
  
Anmerkung. 
Hausnummer. Lage. Bestimmung. 
  
  
  
  
  
  
l 
  
  
  
  
Unterzeichneter versichert pflichtmäßig, daß bis jetzt, außer den vorstehend verzeichneten, 
keine anderen Räume zum Schlachten und zur Aufbewahrung des Fleisches benutzt worden 
sind, noch künftig ohne Vorwissen und Genehmigung der Steuerbehörde werden benutzt 
werden. 
Zu dessen Bekräftigung ist von ihm dieses Verzeichniß eigenhändig vollzogen und sein ge— 
woͤhnliches Siegel beigedruckt worden. 
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1852. 29
	        
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