Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

Ordnungs-Nummer der Liste 
Ort 
— 
" 
( 302 ) 
Haushaltungs Liste, auszufüllen durch 
Beschaffe « 
In welchem Stockwerke oder Stockwerken liegt die Wohnung? 
2. Wird die Wohnung von nur einer Haushaltung bewohnt? 
3. Oder von mehreren und wie vielen? 
Anmerk. 
1) Keller oder Souterrain. 
2) Erdgeschoß oder Parterre. 
3) Zwischenstock oder Entresol. 
Als besondere Stockwerke sind in betreffenden Fällen zu unterscheiden: 
4 Erste, zweite, dritte, vierte 2c. Etage unter Hinzufügung, ob sie Dachwohnung sind 
II. 
  
   
  
  
  
  
7. Zweck und Benutzung der Räume. 
  
  
  
  
3 
- 
gleichzeitig zum Wohnen und zu enrb 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Räume ausschließlich zu Wohnungszwecken 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
r oder nicht. gausschließlich zur Gewerbsarbeit. 
5) Boden. 
III. Bestand der Haushaltu 
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